Modernes Einfamilienhaus mit Photovoltaik-Anlage steht neben Haus ohne Photovoltaik-Anlage

Energy Sharing: Solarstrom nebenan teilen – lohnt sich das?

Solarstrom lokal mit Nachbarn teilen statt einspeisen: Seit Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland gesetzlich möglich – doch worum geht es da genau?

Stell dir vor, du produzierst mit deiner Solaranlage mehr Solarstrom als du brauchst – und gibst ihn einfach an Laura im Haus nebenan weiter, statt ihn für wenig Geld ins Netz einzuspeisen. Genau das ermöglicht Energy Sharing. Wir erklären, wie das Modell funktioniert, was du dafür benötigst – und warum es aktuell noch etwas Geduld braucht. Alles, was du wissen musst.

Datum: 16. Juni 2026 | Lesezeit: 6 Minuten

Was ist Energy Sharing? Die Idee.

Stell dir vor, du hast einen Apfelbaum im Garten, der richtig viele Früchte trägt. Du hast schon Apfelmus gemacht und Apfelkuchen gebacken – und es sind immer noch Äpfel übrig. Also fragst du in der Nachbarschaft, ob jemand welche möchte. Genau das ist die Grundidee hinter Energy Sharing: lokal erzeugten Solarstrom gemeinsam nutzen.

Wenn du eine Solaranlage betreibst, die an sonnigen Tagen mehr Strom produziert als du selbst nutzen oder speichern kannst, kannst du den überschüssigen Strom mit Nachbarn, Freunden oder der lokalen Community teilen. Bislang fließt dieser Strom einfach ins Netz – und du bekommst dafür eine meist kleine Einspeisevergütung.

Wichtig: Der Strom fließt dabei nicht direkt von Haus zu Haus. Er wird bilanziell zugeordnet – also nur rein rechnerisch mit dem Verbrauch der Teilnehmenden abgeglichen. Du kannst dir das wie bei deinem Konto vorstellen: Wenn du Geld überweist, ist es nicht derselbe Geldschein, der ankommt. Aber der Betrag stimmt. Genauso ist es hier mit dem Strom. Das öffentliche Stromnetz bleibt dabei das technische Rückgrat.

Beim Energy Sharing gibt es zwei Rollen:

  • Du hast eine PV-Anlage: Du teilst als Sharing-Lieferant:in deinen überschüssigen Strom lokal, statt ihn für wenig Geld ins öffentliche Netz einzuspeisen.

  • Du hast keine PV-Anlage: Du beziehst als Sharing-Abnehmer:in günstigen Strom aus der Anlage eines anderen, ob Nachbar:in nebenan oder Community.

Zwei Männer sitzen lachend mit Jacke und Mütze im Freien und freuen sich

Jetzt ist Energy Sharing gesetzlich möglich.

Den Grundstein für die gemeinsame Nutzung von Strom hat die EU bereits in ihrer Richtlinie für erneuerbare Energien 2018 gelegt. Andere Länder wie Spanien oder Österreich haben diese Richtlinie schon längst umgesetzt. In Deutschland ist der entscheidende Paragraph § 42c im Energie­wirtschafts­gesetz (EnWG) erst im Dezember 2025 in Kraft getreten. Und seit dem 1. Juni 2026 ist das Modell auch bei uns nutzbar – die praktische Ausgestaltung ist allerdings noch offen.

Was neu ist und was das bedeutet.

Bisher galt: Wer Strom an andere liefert, ist ein vollwertiger Stromanbieter – mit allen Pflichten, die dazugehören. Darunter auch die, die andere Seite jederzeit komplett mit Strom zu versorgen. Das hat Energy Sharing in der Praxis unmöglich gemacht.

Das ändert sich jetzt. Geteilt wird nur der Strom, der gerade übrig ist. Reicht er nicht aus, beziehen die Nachbar:innen einfach weiter Strom von ihrem aktuellen Energieversorger. Und: Der Strom darf über das öffentliche Netz fließen – keine neue Leitung, kein Tiefbau.

Was das Gesetz in Grundzügen regelt.

  • Starttermin: Die gemeinsame Nutzung von Strom soll ab dem 1. Juni 2026 gesetzlich möglich sein

  • Entfernung: Bis Ende 2027 nur innerhalb eines Verteilnetzes, ab Juni 2028 auch in benachbarten Gebieten

  • 2 Verträge: Ein Strom-Liefervertrag und ein Vertrag zur gemeinsamen Energienutzung sind Pflicht

  • Privatpersonen: Für alle, die eine Solaranlage nicht überwiegend gewerblich betreiben, auch für Kommunen und Genossenschaften

  • Smart Meter: Die Messung des gelieferten und des bezogenen Stroms erfolgt viertelstündlich über je ein Smart Meter

Wichtig: Der Solarstrom aus dem Energy Sharing deckt nicht deinen kompletten Stromverbrauch. Wenn die Solaranlage nichts produziert, läuft dein Stromvertrag weiter – der sogenannte Reststrom. Gegebenenfalls brauchst du einen neuen Reststromvertrag, weil auch hier in der Abrechnung das Energy Sharing berücksichtigt wird.

Das Gesetz schafft den Rahmen. Was noch fehlt: die technische Infrastruktur, damit alle Beteiligten reibungslos kommunizieren und abrechnen können. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Mann der neben einem Solarmodul sitzt und einen Laptop benutzt

So funktioniert Energy Sharing.

Hinter dem einfachen Gedanken steckt ein Prozess. Check vorab, ob du die wichtigsten Voraussetzungen erfüllst: Beide Seiten brauchen ein Smart Meter und Sharing-Lieferant:in und Abnehmer:in müssen bis Ende Mai 2028 im selben Netzgebiet eines Netzbetreibers liegen.

  1. Optional Dienstleister einbinden. Für technische Abwicklung und Abrechnung kannst du einen spezialisierten Anbieter beauftragen. Er übernimmt die Kommunikation mit den Marktbeteiligten, zum Beispiel Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.

  2. Messkonzept umsetzen. Der Messstellenbetreiber sorgt dafür, dass der Solarstrom gemessen und zugeordnet wird.

  3. Strompreis festlegen. Den Preis für den erzeugten Solarstrom legen die Beteiligten frei fest. Beachte: Darauf fallen Netzentgelte, Abgaben und Umlagen zusätzlich an.

  4. Verträge schließen. Ihr braucht einen Liefervertrag für den Solarstrom und einen Sharing-Vertrag, der die gemeinsame Nutzung regelt – inklusive Umfang, Aufteilungsschlüssel und Preis.

  5. Reststrom beziehen. Was die Solaranlage nicht liefern kann, kommt über einen klassischen Stromlieferanten. Diesen kannst du als Sharing-Abnehmer:in selbst wählen.

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen.

Energy Sharing ist heute noch kein Plug-and-play-Modell. Es gibt ein paar Dinge, die vorhanden sein müssen, bevor es losgehen kann. Klingt komplex? Ist es auch. Genau deshalb lohnt es sich, früh mit einem spezialisierten Sharing-Dienstleister ins Gespräch zu kommen.

Intelligentes Messsystem - Smart Meter das auf gelbem Hintergrund hängt

Gut vorbereitet mit Smart Meter.

Damit Solarstrom zwischen Nachbarn, Community und Freunden fließt und richtig abgerechnet wird, braucht jeder ein Smart Meter. Dieser intelligente Stromzähler misst in Echtzeit, wieviel Strom die Solaranlage erzeugt und wie hoch der Stromverbrauch ist. Ob du bereits ein Smart Meter hast oder wann es bei dir einzieht, erfährst du hier.

Aktueller Stand: Wann geht's wirklich los?

Das Gesetz ist da. Doch in der Umsetzung ist ein Energy-Sharing-Projekt technisch wie organisatorisch anspruchsvoll: für Solaranlagen-Besitzer:innen genauso wie für Messstellenbetreiber und Netzbettreiber, die neue Pflichten übernehmen müssen. Hier unsere ehrliche Einschätzung: Eine reibungslose Umsetzung für alle ist realistisch erst im Laufe des Jahres 2027 möglich, wenn technische Infrastruktur und organisatorischer Rahmen stehen.

Drei Stolpersteine bei der Umsetzung.

Das größte offene Thema ist die Marktkommunikation – gemeint sind die digitalen Datenformate, über die Unternehmen im Energiemarkt miteinander kommunizieren: Die technischen und prozessualen Standards, die alle Beteiligten für einen reibungslosen Austausch brauchen, sind noch im Aufbau. Die Bundesnetzagentur plant einheitlichen Vorgaben frühestens Mitte 2027 umzusetzen.

Dazu kommt der schleppende Smart-Meter-Rollout: Noch sind längst nicht alle Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler ausgestattet. Aber ohne geht es nicht – das bremst die Umsetzung spürbar.

Und schließlich fehlt oft die Transparenz: Nur wenige Netzbetreiber informieren schon darüber, welche technischen Voraussetzungen vor Ort gelten, welche Unterlagen nötig sind, welche Gebühren anfallen – oder an wen man sich überhaupt wenden kann.

Frau in roter Bluse sitzt zuhause nachdenklich am Laptop

Was kannst du jetzt schon tun?

Sofort loslegen geht noch nicht? Aber vorbereiten schon. Hier die 5 wichtigsten Punkte, die du jetzt für den Anschub deines Energy-Sharing-Projektes als Solaranlagen-Besitzer:in angehen und klären kannst.

  • Smart-Meter-Status beim Messstellenbetreiber erfragen

  • Mögliche Interessierte in der Nachbarschaft ansprechen

  • Netzbetreiber und Bilanzierungsgebiet herausfinden

  • Infos zu Sharing-Anbietern sammeln und vergleichen

  • Alternativen prüfen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen

Hast du diese Punkte geprüft, kannst du bereits grob die Wirtschaftlichkeit überschlagen und den Aufwand für die Umsetzung abschätzen.

Vor- und Nachteile von Energy Sharing.

Energy Sharing ist kein Selbstläufer – hat aber für einige Situationen durchaus Vorteile. Zum Beispiel, wenn der Sharing-Preis für beide Seiten besser ist als die jeweilige Alternative. Für den:die Besitzer:in der Solaranlage heißt das: höher als die aktuelle Einspeisevergütung von 7,8 Cent pro kWh. Für den:die Sharing-Abnehmer:in: weniger als der aktuelle Preis des Stromanbieters. Das sind die Vor- und Nachteile für beide Seiten:

PV-Besitzer:innen mit wenig Vergütung.

Der größte Vorteil: Wer eine ausgeförderte Solaranlage besitzt oder wenig Einspeisevergütung bekommt, kann durch Energy Sharing mehr aus dem Solarstrom herausholen. Ob sich das rechnet, hängt ab von Anlagengröße, Einspeisevergütung, Verbrauchsprofil der Teilnehmenden, den Kosten des Dienstleisters, sowie Gebühren und Netzentgelten ab. Gerade diese Nebenkosten können sich nachteilig auf die Marge niederschlagen. Daher macht es Sinn zunächst den Eigenverbrauch so gut wie möglich auszureizen.

Haushalte ohne eigene Solaranlage.

Wer keine eigene Solaranlage betreiben kann – etwa auf dem denkmalgeschützten Haus – bekommt mit Energy Sharing trotzdem Zugang zu lokalem Ökostrom. Klingt attraktiv, aber auch hier der Nachteil: Netzentgelte und Umlagen fallen vollständig auf den geteilten Strom an, weil er über das öffentliche Netz fließt. Der tatsächliche Preisvorteil ist daher oft geringer als erwartet. Wer erstmal unkompliziert einsteigen will: Eine kleine Steckersolaranlage ist auf Balkon oder Garage schnell installiert und ein guter erster Schritt.

Diese Nachtteile solltest du im Kopf behalten.

  • Kein garantierter Preisvorteil – beide Seiten sollten vorab genau durchrechnen.

  • Kosten für Dienstleister und bürokratischer Aufwand können die Marge auffressen.

  • Energy Sharing ist kein Voll­versorgungs­modell, Reststrom bleibt ein Kostenpunkt.

  • Für Solarstrom und Strom aus dem Netz fallen normal Netzentgelte und Umlagen an.

Frau balanciert barfuß auf einem Flachdach mit Solaranlage

Fazit: Gute Idee. Braucht noch Zeit.

Energy Sharing ist ein nächster Schritt in Richtung lokale Energiewende. Das Gesetz ist seit kurzem da, und bietet die Möglichkeit, überschüssigen Solarstrom in der Nachbarschaft zu teilen, statt ihn für wenig Geld einzuspeisen.

Aber: Die technischen Standards für den Datenaustausch zwischen allen Beteiligten fehlen noch und Smart Meter sind bislang nur in wenigen Haushalten vorhanden. Eine reibungslose Umsetzung für alle ist realistisch erst im Laufe des Jahres 2027 möglich.

Was du jetzt tun kannst: Smart-Meter-Status klären, deinen Netzbetreiber heraussuchen, mögliche Sharing-Dienstleister finden. Wer vorbereitet ist, kann 2027 als einer der Ersten starten. Wir von Yello kommen als Reststromlieferant ins Spiel, wenn dein Energy-Sharing-Projekt auf der Zielgeraden ist.