Nach § 14a EnWG gelten die folgenden Geräte als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Für alle gilt: Die Netzanschlussleistung beträgt mehr als 4,2 kW.
- Private Ladeeinrichtungen für E-Autos, deine Wallbox zuhause
- Wärmepumpen, auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe
- Anlagen zur Raumkühlung, festangeschlossene Klimageräte und Klimaanlagen
- Stromspeicher, die Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen










