Photovoltaikanlagen und alle wesentlichen Komponenten sind seit 2023 von der Mehrwertsteuer befreit. Der Nullsteuersatz gilt laut Bundesfinanzministerium BMF dauerhaft. Dies gilt auch für Batteriespeicher, selbst wenn du sie nachträglich zur bestehenden PV-Anlage kaufst.
Die Voraussetzungen dafür: Die Anlage muss auf Wohngebäuden, öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden installiert sein. Zudem darf sie maximal 30 kWp Leistung haben und der:die Betreiber:in muss die Rechnung auf seinen:ihren Namen ausgestellt bekommen. Die Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch entfällt ebenfalls für steuerbegünstigte Anlagen.















