Was es für dich bedeutet, dass 2023 die Wirkleistungs­begrenzung für Solaranlagen und damit die 70-Prozent-Regel abgeschafft wurde? Wir erklären's dir hier!

Mit dem Update des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2023 wurde die Wirkleistungsbegrenzung abgeschafft. Das bedeutet: Keine Drosselung bei der Einspeisung mehr für Neuanlagen bis 25 kWp und maximale Effizienz deiner Solaranlage. Das Gute: Vereinfachungen gibt es auch für Bestandsanlagen! Wir erläutern dir, was der Wegfall der Regelung für deine Solaranlage bedeutet.

Datum: 27. März 2024 | Lesezeit: 6 Minuten

Was ist die 70-Prozent-Regelung für Solar?

Die 70-Prozent-Regelung bzw. Wirkleistungsbegrenzung wurde 2012 nachträglich zum Erneuer­bare-Energien-Gesetz als Alternative zur Abschaltung der Solaranlage durch den Netzbetreiber eingeführt.

Vor 2012 konnte der Netzbetreiber von der oder dem Solaranlagen-Betreiber:in verlangen, eine Steuerungseinheit in die Photovoltaikanlage einzubauen, mit der der Netzbetreiber per Funk die Anlage einfach abschalten konnte, falls eine Netzüberlastung durch eine zu hohe Einspeisung drohte.

Da dieses Vorgehen einen massiven Eingriff in deine Rechte als Anlagenbetreiber:in darstellte und die Kosten für den Verbau der Steuerungseinheit meistens in keinem Verhältnis zu den Kosten für eine kleine Solaranlage standen, wurde die 70-Prozent-Regelung als nachträgliche, alternative Variante zum EEG hinzugefügt.

Durch die 70-Prozent-Regel wurde die Stromeinspeisung auf 70 % der Nennleistung gedrosselt. Entweder durch eine direkte Leistungsbegrenzung des Wechselrichters oder durch ein Energie-Management-System des jeweiligen Netzbetreibers. Damit das gelingt, benötigten Solarbesitzer:innen einen Funkrundsteuerempfänger (FRE) oder ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).

So konnten Netzbetreiber bei starker Sonneneinstrahlung gewährleisten, dass das Netz stabil bleibt und nicht überlastet. Und was ist bei starker Einstrahlung heute mit dem Netz? Dank intelligentem Messwesen und Steuerung durch die Netzbetreiber ist auch das Stromnetz flexibler geworden. Gerade in Deutschland sind Stromausfälle äußerst selten.

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EEG 2023: Keine 70-Prozent-Regelung mehr.

Seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 ist die 70-Prozent-Begrenzung also hinfällig. Doch warum eigentlich? Grund dafür war die Energiekrise in Europa im Jahr 2022, die durch eine Erhöhung der Stromproduktion abgemildert werden sollte. Da schien die 70-Prozent-Regel im Wege zu stehen. Das Ziel: die zusätzliche Energie aus erneuerbarer Energie soll dem öffentlichen Netz verfügbar gemacht werden.

Neue Photovoltaik­anlage bis 25 kWp.

Ab 1. Januar 2023 entfällt die Pflicht für den Einbau einer Einrichtung zur Steuerung für neue Solaranlagen mit einer Leistung kleiner 25 kWp. Diese können somit nicht mehr vom Netzbetreiber gedrosselt werden. Du kannst so viel von deinem Solarstrom einspeisen wie du willst - also 100 % deiner Nennleistung, ohne Abregelung.

PV-Bestandsanlagen unter 7 kWp.

Good news: Auch Bestandsanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 7 kWp können ihren Solarstrom seit Anfang 2023 unbegrenzt ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür muss eine Fachfirma oder dein:e Elektriker:in die 70-%-Drosselung im Wechselrichter oder intelligenten Messsystem aufheben.

Bestandsanlagen über 7 kWp bis 25 kWp.

Hast du eine Solaranlage mit einer Leistung zwischen 7 und 25 kWp, gilt auch: die Wirkleistungsbegrenzung ist aufgehoben. Damit du unbegrenzt Strom ins öffentliche Netz einspeisen kannst, musst du allerdings ein Smart Meter einbauen lassen. Sowieso müssen alle Solaranlagen über 7 kWp ab 2025 ein Smart Meter erhalten.

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So geht's. Drosselung der PV-Anlage aufheben.

Auch wenn die 70-%-Regel nicht mehr gilt, bleibt die Drosselfunktion bei bestehenden Solaranlagen aktiv. Es sei denn, man schaltet sie aus. Um die Drosselung deiner PV-Anlage aufzuheben, informierst du dich zunächst auf der Internetseite deines Netzbetreibers. Übrigens: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Netzbetreiber nicht nur alle Infos dazu online zur Verfügung stellen, sondern auch die Antragstellung digital über ein Webportal möglich machen.

Hast du deinen Netzbetreiber informiert, musst du anschließend auf die Bestätigung warten. Denn: Erst einmal muss geprüft werden, ob die höhere Solarleistung deiner PV-Anlage eingespeist werden kann, ohne dass dafür das Netz weiter ausgebaut werden muss. Nach der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine Fachfirma die PV-Anlagen-Drosselung dann direkt bei dir vor Ort entfernen. Doch Obacht: Wartezeiten von einigen Monaten sind möglich!

Gut zu wissen: Besitzt du einen kleineren Wechselrichter mit etwa 70 Prozent Modulleistung, benötigst du einen neuen Wechselrichter. Aber mal ehrlich: Lohnt sich das eigentlich? Die Wirkleistungsbegrenzung auszuschalten lohnt sich vor allem für steile Süddächer, wo auch im Winter die 70 Prozent überschritten werden können. Bei den meisten Dächern ist das nur im Sommer mal möglich.

Frau befreit Solaranlage auf Dach von Schnee

Verlust durch die Wirkleistungs­begrenzung.

Trotz aller Befürchtungen ist der wirtschaftliche Verlust durch die 70-Prozent-Regelung meist geringer, als gedacht. Denn die Maximalleistung einer Solaranlage wird unter idealen Laborbedingungen ermittelt. In der Praxis kommt es jedoch durch Wetter- und Temperatureinflüsse eher selten vor, dass eine Solaranlage stets ihre volle Leistung entfalten kann. Demnach bist du als Betreiber:in nur zu wenigen Zeitpunkten von einer Abriegelung betroffen.

Bei Süddächern schlägt die Drosselung eher zu Buche.

Weil ein Süddach immer als idealer Standort für eine Solaranlage gilt, ist hierbei auch mit den höchsten Einbußen durch die 70-Prozent-Regelung zu rechnen. Denn wenn die Sonne am Mittag voll auf die Solarmodule trifft, erreicht die Solaranlage schnell ihre Maximalleistung und es kommt zur Abriegelung.

Im Schnitt müssen Betreiber:innen von Solaranlagen mit Süd-Ausrichtung dadurch mit Einbußen bei der Einspeisevergütung von rund 5 Prozent rechnen. Bei einer Ost- oder West-Ausrichtung schlagen noch 3 Prozent Verlust zu Buche.

Am besten kommen Betreiber:innen von Anlagen auf einem Dach mit Ost-West-Ausrichtung weg, bei denen die Abriegelung kaum zum Tragen kommt, und profitieren gleichzeitig von allen weiteren Vorteilen einer Solaranlage.

Wann lohnt sich die Aufhebung für Bestandsanlagen.

Klar: Neue Anlagen bis 25 kWp sind von der 70-Prozent-Regel befreit und das kann sich unter Umständen auch rentieren, aber wie sieht es bei Bestandsanlagen bis 7 kWp aus? Lohnt sich hier die Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung? Die Antwort: Jein. Oder eher: Die Art der Abregelung entscheidet über die Rentabilität!

Die so genannte harte Abregelung direkt am Wechselrichter begrenzt die Gesamtleistung deiner PV-Anlage. Das heißt, dass auch am sonnigsten Tag nicht mehr als 70 Prozent der Nennleistung an Strom produziert werden kann. Das klingt zwar erst einmal schlecht, aber die meisten PV-Anlagen erreichen oder überschreiten diese Nennleistung nur bei Südausrichtung und an ganz wenigen Tagen im Jahr.

So kannst du im Jahr mit Verlusten von nur 1 bis 3 Prozent in Bezug auf die Gesamtleistung rechnen. In Kilowattstunden bedeutet das bei einer 7 kWp-Anlage etwa 70 bis 210 kWh. Ob die Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung hier wirtschaftlich Sinn ergibt, ist also fraglich.

Illustration von einem Mann mit Ausrufezeichen

Unser Tipp: Ein Smart Meter einbauen für große PV-Anlagen.

Für deine bestehende PV-Anlage bis zu 25 kWp kannst du durch den Einbau eines Smart Meters die Reduzierung aufheben. Falls du noch kein Smart Meter besitzt, bist du ohnehin gesetzlich verpflichtet, für deine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mehr als 7 kWp, ab 2025 ein Smart Meter einbauen zu lassen. Dafür hast du bis spätestens 2030 Zeit.

Mehr Effizienz mit Energiemanagement.

Um Verlusten vorzubeugen und die volle Leistung aus deiner Solaranlage herauszuholen, empfiehlt sich entweder ein spezielles Energie-Management-System (EMS) für Solaranlagen oder wiederum ein Smart Meter. Das dient dir nicht nur als intelligenter Stromzähler, sondern hilft auch dabei, den Strom im eigenen Haushalt vorausschauend zu nutzen.

Zwei Optionen für effiziente Energienutzung.

  1. Eigenverbrauch des Solarstroms steigern.
    Bevor es zur Abriegelung kommt, empfiehlt das Energie-Management-System mehr Strom zu verbrauchen; z.B. durch das Anschalten von Waschmaschine, Trockner oder Spülmaschine. Smarte Geräte können sogar vollautomatisch, ohne weiteres Zutun, durch das Energie-Management-System angesteuert werden.
  2. Strom speichern oder zum Laden nutzen.
    Verfügt die Solaranlage über einen Stromspeicher wird dieser nicht am Vormittag geladen, sondern wenn die Stromerzeugung zur Mittagszeit ihr Maximum erreicht. Erst dann wird der erzeugte Strom in den Stromspeicher geleitet. Mit einer Cloud kannst du sogar den erzeugten Strom vollständig virtuell speichern. Alternativ bietet sich mittags auch das Laden eines E-Autos an.
Im Smart Home mit E-Auto und Energiemanagement Strom effizient nutzen



So funktioniert das Energiemanagement-System.

Die Hardware des Energie-Management-Systems wird einfach im Stromzählerkasten auf eine Hutschiene gesteckt. Teilweise gibt es auch Stromspeicher, die bereits eine intelligente Energie-Management-Software integriert haben.

Mit der Zeit lernt das System, wann am meisten Strom im Haushalt verbraucht wird und passt seine Entscheidungen, wohin der Strom fließen soll, auf dein Verbrauchsverhalten und die Stromerzeugung an. Dadurch verhindert es Abriegelungen und steigert die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage.

Gut zu wissen: Lässt du dir ein Smart Meter einbauen, erhalten Energieunternehmen Informationen über deinen Solarstrom. Deine Verbrauchs- und Erzeugungsdaten werden quasi in Echtzeit übermittelt und Netzbetreiber können lokale Stromnetze sinnvoller auslasten. Stromnetz der Zukunft eben und höhere Netzstabilität inklusive.

Wirkleistungs­begrenzung aus, ja oder nein?

Lohnt sich das Abschalten der Wirkleistungsbegrenzung für deine bestehende Solaranlage wirklich? Die Wirkleistungsbegrenzung führt durchschnittlich nur zu einem 4 % geringeren Jahresenergieertrag.

Bei einer kleinen Anlage unter 7 kWp muss eine Fachfirma die Drosselung an deiner technischen Steuereinheit, zum Beispiel dem Wechselrichter, einfach aufheben. Das ist auf jeden Fall eine Überlegung wert. Frag einfach mal bei deinem Solarpartner nach, wieviel diese Arbeit kosten würde.

Übrigens: für Solaranlagen mit Stromspeicher ändert sich quasi nichts, da hier der Eigenverbrauch sehr hoch ist und der größte Teil des Stroms sowieso deinem eigenen Haushalt zugute kommt.

Bei Anlagen zwischen 7 kWp und 25 kWp wird es etwas teuer, denn du musst ein Smart Meter einbauen lassen, um die Begrenzung aufzuheben. Ab 2025 bist du sogar gesetzlich verpflichtet, ein Smart Meter für deine Solaranlage ab 7 kWp einbauen zu lassen. Du kannst dich auf der Homepage deines Messstellenbetreibers zum Einbau des Smart Meters informieren.


Autorin
Susanne von Yello

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