Die Temperaturen fallen und der Winter steht vor der Tür – lassen wir ihn genau da! Denn das Letzte, was du in der kalten Jahreszeit gebrauchen kannst, ist eine kalte Bude. Die Voraussetzung dafür: eine vernünftige Wärmedämmung – denn sonst kannst du heizen, so viel du willst, es wird einfach nicht richtig warm. Aber was macht eine gute Wärmedämmung eigentlich aus? Und wer ist für die entsprechenden Maßnahmen verantwortlich? Diese Fragen klärt die sogenannte Energiesparverordnung, kurz EnEV. Denn Wärmedämmung hat immer auch etwas mit Energiesparen zu tun.

Die aktuelle Energiesparverordnung.

Die Energiesparverordnung gibt zum einen vor, welche Energieeffizienz Häuser und Wohnungen aufweisen müssen. Zum anderen regelt sie, wer für die Umsetzung der erforderlicher Maßnahmen verantwortlich ist. Die EnEV gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Ausgenommen sind nur Eigenheime, die vom Immobilienbesitzer:in schon vor dem Stichtag 01.02.2002 erworben wurden und Immobilien, die mit maximal zwei Wohnungen ausgestattet sind, von denen eine vom Eigentümer oder der Eigentümerin bewohnt wird.

Wärmedämmungspflicht für Vermieter:innen.

Welche Pflichten Vermieter:innen laut EnEV in Sachen Wärmedämmung haben, lässt sich in drei sogenannten Sanierungsstandards zusammenfassen:

Dämmung von Dach und Dachboden.

  • Hausbesitzer:innen müssen dafür Sorge tragen, dass die oberste Geschossdecke oder auch das Dach ausreichend gedämmt ist.
  • Ein wenig Fachsprech lässt sich an dieser Stelle leider nicht vermeiden: Der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient darf nach der Dämmung nicht über 0,24 W/m²K liegen. Laut EnEV gilt diese Pflicht als erfüllt, wenn das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 entspricht. Aber keine Angst, das musst du nicht selbst überprüfen. Eine Energieberatung kann dir die entsprechenden Auskünfte geben.
Dämmung von Dach und Dachboden

Für die Dämmung von Dach und Dachboden sind Hausbesitzer verantwortlich.

Dämmen der Rohrleitungen.

  • Die Heizungs- und Warmwasserleitungen, die zum Beispiel durch kalte Kellerräume verlaufen, müssen gedämmt werden. Der Innendurchmesser der Rohre und die Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials legen fest, wie dick die Dämmung jeweils sein muss.

Austausch alter Heizungen.

  • Vermieter:innen müssen im Rahmen ihrer Wärmedämmungspflichten alle Heizungen austauschen, die vor 1984 eingebaut wurden. Dasselbe gilt für alle Öl- und Gasheizungen von vor 1987, denn hier heißt es generell: Nach 30 Jahren Laufzeit ist Schluss.
  • Ausgeschlossen von der Austauschpflicht sind lediglich Heizungsanlagen mit einer Nennleistung von unter 4 kW oder über 400 kW sowie Anlagen, die mit Niedrigtemperaturtechnik arbeiten. Was für eine Heizung speziell bei dir verbaut ist, kannst du beim Schornsteinfeger erfragen oder in der Bedienungsanleitung der Anlage nachlesen.
Heizung - Vermieter ist für Austausch zuständig

Alte Heizung? Der Vermieter ist für den Austausch zuständig.

Übrigens: Wenn ein Gebäude diese Anforderungen nicht erfüllt, hat der Vermieter bzw. die Vermieterin maximal zwei Jahre (ab der Übernahme der Immobilie) Zeit, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Sollte der Vermieter seinen Wärmedämmungspflichten nicht nachkommen, kann es teuer werden: Verstöße gegen die EnEV werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Abweichende Regeln für Altbau-Eigentümer:innen.

Vermieter:innen von Altbauten müssen teilweise nicht ganz so strenge Auflagen erfüllen: Der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Altbauimmobilie ist nicht per se verpflichtet, sein Haus entsprechend der EnEV zu sanieren. Gibt er jedoch Sanierungsarbeiten in Auftrag, müssen diese die EnEV-Standards erfüllen. Ein Beispiel: Wenn mehr als zehn Prozent der Fassadenfläche des Hauses erneuert werden, muss diese Fläche auch gedämmt werden. Wird aber nur ein Riss in der Fassade ausgebessert, ist keine Wärmedämmung erforderlich.

Energiesparverordnung für Neubauten.

Für Neubauten hingegen gelten seit 2016 sehr strenge Richtlinien, was Wärmedämmung und Energieeinsparung angeht. Schließlich sollen Umwelt und Klima möglichst geschont werden. Das bedeutet unter anderem: Ein neugebautes Haus darf für die Warmwasserbereitung und das Heizen nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen. Diese Anforderungen werden in Zukunft noch verschärft. Denn bis 2021 soll in Europa das sogenannte Niedrigstenergiegebäude Standard werden – und das verbraucht noch mal einiges weniger an Energie.

Zudem müssen die Vermieter:innen von Neubauten einer strengeren Wärmedämmungspflicht nachkommen. Das Ziel: Der Wärmebedarf der neuen Häuser soll um weitere 20 Prozent gesenkt werden. Das verlangt nicht nur nach dickeren Dämmschichten, sondern auch nach effizienteren Heizungsanlagen.

Wärmedämmungspflicht für Neubauten.

Strenge Wärmedämmungspflicht für Neubauten.

Wärmedämmpflichten für Mieter:innen.

Als Mieter:in von Wohnungen und Häusern hast du zwar keine direkten Pflichten zur Wärmedämmung, allerdings musst du Modernisierungsmaßnahmen dulden, die der Vermieter einleitet, um die Anforderungen der EnEV zu erfüllen. Zudem kann es sein, dass du dich an den Kosten für die Baumaßnahmen beteiligen musst: Eine Mieterhöhung von bis zu elf Prozent ist möglich. Doch das lohnt sich – schließlich musst du in einem gut gedämmten Haus weniger heizen und sparst so am Ende Nebenkosten ein.

Du kannst aber auch selbst so einiges tun, um deine Wohnung oder dein Haus zu dämmen und damit Energie zu sparen. Hier ein paar Tipps:

Dichte Fenster und Türen ab.

  • Wenn der Wind durch undichte Fenster und Türen pfeift, hilft einfaches Dichtungsband aus dem Baumarkt. Das kostet nicht viel und ist außerdem ganz einfach anzubringen.

Regle die Temperatur.

  • Ein programmierbares Thermostat sorgt dafür, dass die Temperatur automatisch anhand von Voreinstellungen erhöht oder gesenkt wird. Bist du zum Beispiel nicht zu Hause, fährt die Heizung runter, um nicht unnötig Energie zu verschwenden.

Heizkörper dämmen.

  • Damit möglichst wenig Heizungswärme über die Außenwände verloren geht, solltest du, wenn möglich, zwischen Heizungskörper und Wand eine Dämmstoffplatte möglichst lückenlos und vollflächig anbringen. Dämmstoffplatten findest du in jedem Baumarkt.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Es lohnt sich, in eine Wärmedämmung zu investieren, die den aktuellen Standards der EnEV entspricht. Die Vorteile liegen auf der Hand: Im Winter ist es stets muckelig warm zu Hause, die Heizkosten werden gesenkt und nicht zuletzt wird auch noch die Umwelt geschont.

Warum dämmen?
Eine fachgerechte Dämmung hat zahlreiche Vorteile:

  • Das Gebäude verliert weniger Wärme, sodass du im Winter Heizkosten sparst.
  • Eine gute Dämmung sorgt aber auch dafür, dass sich eine Immobilie im Sommer nicht unnötig aufheizt.
  • Sie kann außerdem die Entstehung von Schimmel und Feuchtschäden verhindern.
  • Gebäude mit einer guten Dämmung punkten mit niedrigen Verbrauchswerten – und die wiederum steigern den Wiederverkaufswert einer Immobilie.
  • Wenn du dank einer guten Dämmung Energiekosten einsparst, schonst du automatisch die Umwelt.

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