Wer mehr Energie verbraucht als sonst, sieht dies spätestens bei der nächsten Stromrechnung. Damit diese auch zu den Kund:innen gelangen kann, kommen zum Teil einige Akteure ins Spiel, die für die Verbraucher:innen gar nicht unbedingt zu erkennen sind. Da gibt es den Stromlieferanten, den Netzbetreiber, den Messstellenbetreiber und den Messdienstleister – Begriffe, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eindeutig festgelegt sind. Aber mal Hand aufs Herz: Wer kann mit diesen Bezeichnungen schon wirklich etwas anfangen?

Welche Aufgaben sich hinter diesen Bezeichnungen verbergen und wie die einzelnen Rollen ineinander greifen, das möchten wir heute in unserer Reihe „Yello erklärt’s“ näher beleuchten.

Doch beginnen wir mit dem Wichtigsten: Das sind die Kund:innen. Seit der Liberalisierung des Strommarktes kann er oder sie frei entscheiden, von welchem Energieanbieter man sich Strom oder Gas ins Haus liefern lassen möchte. Seit 1999 wird nun zwischen Stromlieferanten und Netzbetreiber unterschieden. Blicken wir auf Yello Strom, so sind wir Stromlieferant aber nicht Netzbetreiber.
Preis, Stromherkunft und -zusammensetzung sowie Service können Kriterien bei der Wahl des Anbieters sein. Der Netzbetreiber hingegen ist nicht frei wählbar, da der jeweilige Netzbetreiber sich danach richtet, wer das örtliche Netz betreut. Platt gesagt: Da muss jede:r nehmen, was im jeweiligen Wohnort vorgegeben ist.

Was ist ein Netzbetreiber?

Weil es den ohnehin sehr komplexen Sachverhalt vereinfacht, bleiben wir beim Strom und klammern Gas aus. In unserem Energie ABC definieren wir Netzbetreiber wie folgt:

Was ist ein Messstellenbetrieb (MSB)?

Der Strom fließt also durch die Leitungen des Netzbetreibers. Damit aber sowohl Netzbetreiber als auch Stromlieferant nachweisen können, wie viel Strom zu den Kund:innen geflossen ist, gibt es einen Messstellenbetrieb (MSB). In der Regel sind dies die schwarzen Stromzähler, die meist im Keller untergebracht sind und den Kund:innen auch jederzeit Informationen über den Verbrauch geben können.

Angebracht ist dieser Zähler am sogenannten Zählpunkt. In den meisten Fällen gehört dem Netzbetreiber auch der Stromzähler und er ist somit Netzbetreiber und Messstellenbetreiber in einem.

Die Abkürzung MSB wird oft sowohl für die Bezeichnung Messstellenbtrieb als auch für Messstellenbetreiber genutzt.

Was ist ein Zählpunkt?

Zählpunkt ist eine Bezeichnung aus der Energiewirtschaft. Wie der Name „Zählpunkt“ schon nahe legt, ist damit jener Punkt gemeint, an dem die Menge gelieferten Stroms gezählt werden kann. Das Zählen übernimmt der Stromzähler. Der Zählpunkt ist sozusagen die Anschlussstelle in der Wand, von der aus der Strom ins Haus fließt, also die „Versorgungsstelle“. Bleiben wir aber bei dem Begriff Zählpunkt. Diesem wird eine eindeutige Bezeichnung, die Zählpunktbezeichnung zugeordnet. Diese Bezeichnung besteht aus insgesamt 33 Ziffern und wird nur einmal vergeben.

Wie in Wikipedia aufgeführt ist, ist die Zählpunktbezeichnung in Deutschland 33-stellig zusammengesetzt:

  • Ländercode nach DIN ISO 3166 (2 Stellen)
  • Netzbetreiber (6 Stellen)
  • Postleitzahl (5 Stellen)
  • Zählpunktnummer (20 Stellen alphanumerisch)
  • Beispiel: DE 000562 66802 AO6G56M11SN51G21M24S

Was ist ein Messdienstleister?

Der eigentliche Nutzen der Messstelle liegt natürlich darin, die gemessenen Zahlen auch abzulesen. Derjenige der diese Rolle nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes übernimmt, wird als Messdienstleister (MDL) bezeichnet. In der Regel übernimmt der örtliche Netzbetreiber die Zählerablesung – entweder kommt ein:e Mitarbeiter:in persönlich vorbei oder der Zählerstand wird per Karte erfragt. Kund:innen können den Zählerstand dann einfach eintragen und zurück an seinen Netzbetreiber schicken. Es kann aber auch sein, dass der Netzbetreiber den Zählerstand schätzt, wenn eine Ablesung nicht möglich war oder der Kunde oder die Kundin keine Zählerkarte zurückgeschickt hat.

Wer schickt die Stromrechnung?

Ob es nun der Staubsauger, die Kaffeemaschine, das Notebook oder andere Geräte sind, die durch Strom in Gang gesetzt werden; abgesehen von wenigen Ausnahmen verbraucht jede:r täglich Strom – die Mengen sind je nach Haushaltsgröße, Energieeffizienz der Geräte und Nutzungsverhalten unterschiedlich.

Auch wenn die Rollen von Netzbetreiber, Stromlieferanten, Messstellenbetreiber und Messdienstleister von unterschiedlichen Akteuren ausgeübt werden können, so ist doch eines immer gleich: Die Rechnung für den verbrauchten Strom kommt vom Stromlieferanten.
Der Strompreis setzt sich aus vielen verschiedenen Komponenten zusammen. Über die Hälfte davon sind gesetzliche Steuern und Abgaben und Umlagen, dazu kommen Netzentgelte und manch andere Kosten.

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