Kündigung

Muss ich mein Wunschgerät nach der Kündigung zurückgeben?

Nein, du kannst dein Wunschgerät behalten, wobei Folgendes gilt: Wenn dein Strom- oder Gasvertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten endet - aus Gründen, die du zu vertreten hast, - (zum Beispiel aufgrund von ausbleibenden Zahlungen, Umzug ...) verpflichtest du dich zur Zahlung von 19,50 € für jeden Monat der noch verbleibenden Vertragslaufzeit. In der Kategorie E-Bikes ist es anders. Da zahlst du 60 € je verbleibenden Monat.
Die Summe rechnen wir als Einmalzahlung mit deiner Schlussrechnung des Liefervertrags ab.
Hast du einen Vertrag mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten, zahlst du monatlich 29,25 € für die verbleibende Vertragslaufzeit.