Vertrag und Tarif

Warum unterscheidet sich die Mindestvertragslaufzeit von der Preisgarantie?

Die maximale Erstlaufzeit von Energielieferverträgen darf bei Verbraucher:innen nicht mehr als 24 Monate betragen. Was bedeutet das? Liegt dein Lieferbeginn bis zu 3 Monaten in der Zukunft, können wir dir einen Tarif mit 21 Monaten Vertragslaufzeit anbieten. Liegt dein Lieferbeginn bis zu 6 Monaten in der Zukunft, können wir dir einen Tarif mit 18 Monaten Vertragslaufzeit anbieten.

In vielen Tarifen garantieren wir dir aber ganz unabhängig von der Laufzeit deines Vertrages einen Preis für volle 24 Monate – also noch über deine Vertragslaufzeit hinaus. Wir finden, das ist ein echt guter Grund, uns treu zu bleiben.