Köln, 19. November 2001

Neue Stromanbieter klagen gegen Netzbetreiber: Millionen Stromkunden werden entmündigt.

Gleiches Wahlrecht für jeden Bürger in Deutschland – auch beim Strom!

Um dieses Grundrecht für alle Deutschen durchzusetzen, haben sechs neue Stromanbieter gegen 13 Stadtwerke und Netzbetreiber in ganz Deutschland Klage eingereicht. Der Vorwurf lautet: „Auch im vierten Jahr der Liberalisierung beim Strom grenzen viele Netzbetreiber die neuen Anbieter durch willkürliche Netznutzungsentgelte faktisch aus ihrem Netzgebiet aus. Sie verhindern dadurch den Wettbewerb und entmündigen hiermit automatisch Millionen Bürger in Deutschland. Denn wenn neue Wettbewerber nicht zu fairen Konditionen anbieten können, fehlt den Kunden das Recht auf die Wahlfreiheit beim Strom.“

Das erklären gemeinsam die sechs Stromanbieter Ares, best energy, LichtBlick, National Energy, Riva und Yello Strom. Sie haben die Klagen gegen die 13 Stadtwerke und Netzbetreiber eingereicht – stellvertretend für die meisten anderen Netzbetreiber, die sich genauso weigern, ihre Stromnetze zu wettbewerbsfördernden Durchleitungskonditionen zu öffnen – zum Nutzen aller Kunden.

Die Klagen dienen dazu, die systematische Verweigerungshaltung vieler Netzbetreiber gegen den vom Gesetzgeber verfügten Wettbewerb beim Strom zu beenden. Faktisch wird durch die „Schutzzoll-Politik überteuerter Netznutzungsentgelte“ neuen Anbietern die Durchleitung unannehmbar gemacht. best energy Geschäftsführer Dr. Henning Borchers: „Meist werden die überhöhten Entgelte mit Verweis auf Berechnungsleitlinien der Verbändevereinbarung II begründet. Doch diese Verbändevereinbarung besteht aus Richtlinien, die so intransparent sind, dass dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist – also auch überhöhte Entgelte decken.“

Yello Strom Sprecher Andreas Müller: „Wie willkürlich oft Netzdurchleitungsentgelte in Rechnung gestellt werden, zeigt beispielhaft die Antwort eines Netzbetreibers, den Yello um Erläuterung seiner Entgelte gebeten hatte. Er schrieb : ‚... der guten Ordnung halber bestätigen wir Ihr Schreiben vom ... und teilen Ihnen mit, dass wir uns zur Zeit außer Stande sehen, die Angemessenheit unserer Netznutzungsentgelte detaillierter nachzuweisen.‘“

„Gegen jeden fünften Netzbetreiber haben die Kartellbehörden inzwischen Voruntersuchungen wegen systematisch überteuerter Durchleitungsentgelte eingeleitet. Mit unserer Klageaktion vor den Zivilgerichten begleiten wir diese überfälligen behördlichen Aktivitäten – im Interesse weiterhin attraktiver Angebote im Markt“, so Gero Lücking, Sprecher von Licht-Blick.

Dr. Axel Kroll, Unternehmenssprecher von Riva: „Die Netzbetreiber versuchen seit Beginn der Liberalisierung ihre Monopolmargen in die Netznutzungsentgelte einzukalkulieren. Die Entgelte sind im Vergleich zum europäischen Ausland um durchschnittlich 30 % überhöht. Das können wir uns natürlich nicht gefallen lassen.“

„Allein durch die Forderung unangemessen hoher Netznutzungsentgelten gehen der deutschen Volkswirtschaft schätzungsweise 2 Milliarden DM jährlich verloren“, rechnet Joachim Schwarten, Geschäftsführer bei Ares, vor.

Aus diesem Grund fordert Monika Noormann, Leiterin Operations NES AG, in Hinblick auf die gerade laufenden Verhandlungen zur ‚Verbändevereinbarung II plus’: „Wenn in den Verhandlungsrunden zur sogenannten ‚Verbändevereinbarung II plus’ die Preise nicht deutlich nach unten korrigiert werden, müssen wir die neue Verbändevereinbarung schon heute als gescheitert beurteilen.“

Über Yello.

Die Yello Strom GmbH ist ein Unternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Yello gehört zu den bekanntesten Energieanbietern in Deutschland und versorgt seine Kund:innen mit guter Energie. Aktuelle Informationen rund um Yello gibt es auf yello.de | instagram.com/yello_de | tiktok.com/@yello_de | facebook.com/yello.de | linkedin.com/company/yello-strom-gmbh

Daniela Leitinger & Tanja Beer

Kontakt für Medienanfragen.

Tanja Beer
Pressesprecherin

Yello Strom GmbH
Postfach 10 41 45
50481 Köln

presse@yello.de