Köln, 21. Mai 2001

Yello Strom, best energy und LichtBlick legen vor: Netzzugangsverordnung für den Strommarkt – letzte Chance für den Wettbewerb.

Der Verordnungsentwurf definiert erstmals rechtsverbindliches Instrumentarium, mit dem der diskriminierungsfreie Netzzugang endlich realisiert werden kann.

Wettbewerb, ein Forum der drei neuen Stromanbieter Yello Strom, best energy und LichtBlick, legt eine Netzzugangsverordnung Elektrizität für den deutschen Strommarkt vor. Dieser Verordnungsentwurf definiert erstmals ein rechtsverbindliches Instrumentarium, mit dem der diskriminierungsfreie Netzzugang endlich realisiert werden kann. Nur so können die eklatanten Wettbewerbshindernisse ausgemerzt und das junge Wahlrecht der Deutschen auf günstigen Strom gesichert werden.

Der Entwurf der Netzzugangsverordnung (NZVElt) ist ein Angebot an die Bundesregierung, gravierende Versäumnisse bei der Liberalisierung im Strommarkt (Privatkunden und Kleingewerbe) zu korrigieren. Mit dem Entwurf erhält die Bundesregierung ein Instrumentarium, um dem politisch gewollten Wettbewerb beim Strom eine letzte Chance zu geben.

Nach drei Jahren Liberalisierung des deutschen Strommarktes besteht das alte Monopol faktisch noch vielerorts fort. Der Bundeswirtschaftsminister selbst brachte die Diskriminierung auf den Punkt: „Da ist unglaublich viel Beschiss im Spiel; schlicht Beschiss.“ Seinen Plan, die Probleme mit der Einrichtung einer sog. Task-Force zu lösen, hält die Initiative Pro Wettbewerb für untauglich. Michael Zerr, Geschäftsführer Yello Strom GmbH: „Wechselwillige Kunden werden behindert, blockiert, schikaniert. Die Liberalisierung des Strommarktes ist eine Mogelpackung. Erst unsere Netzzugangsverordnung macht aus einem nicht funktionierenden einen funktionierenden Markt. Wenn der Bundeswirtschaftsminister jetzt nicht die Notbremse zieht und handelt, stirbt der Wettbewerb. Verlierer sind am Ende Millionen wechselwilliger Kunden.“

Der diskriminierungsfreie Netzzugang für alle Marktteilnehmer wurde im Energiewirtschaftsgesetz von 1998 festgeschrieben. Ein verbrieftes Recht, das aber bis heute durch ein fehlendes Regelwerk fortlaufend torpediert wird. Die vorgelegte Netzzugangsverordnung schafft Chancengleichheit, indem sie standardisiert und den Sofortvollzug beim Netzzugang einführt. Dr. Henning Borchers, Geschäftsführer best energy GmbH: „Bisher kann der Netzbetreiber dem neuen Lieferanten den Zugang zu seinen Stromleitungen durch eine Vielzahl von subtilen Tricks verwehren – der Dumme ist der wechselwillige Kunde. Nach unserer NZVElt muss es binnen zehn Tagen zu einer vertraglichen Regelung zwischen Netzbetreiber und Lieferant zustande kommen - Nutznießer ist der wechselwillige Kunde.“

Die NZVElt wird die Netznutzung zwischen Lieferant und Netzbetreiber eindeutig regeln: Schutz für Kunden vor bürokratischen Schikanen der Ex-Versorger. Damit kein Kunde mehr, der nach einem Umzug in der neuen Wohnung bloß den Lichtschalter anknipst, für ein ganzes Jahr gegen seinen Willen vielleicht viel zu teuren Strom bezahlen muss.

Mit der NZVElt hat die fast durchgängige Schutzzoll-Politik durch überhöhte Netznutzungsentgelte ein Ende! Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer LichtBlick – die Zukunft der Energie GmbH: „Die Preise für die Stromnetz-Nutzung liegen bei uns in Deutschland zum Teil doppelt so hoch wie im benachbarten Ausland. Wir schlagen deshalb eine Standardisierung der Preiskalkulation vor, damit die Willkür endlich ein Ende hat. Orientiert haben wir uns dabei an der einheitlichen Meinung der Kartellbehörden und an den entsprechenden Regelungen im Telkommunikationsgesetz. So ist sichergestellt, dass die Entgelte auf einer rechtlich eindeutigen Basis ohne jeden Zweifel objektiv sind und ohne ungerechtfertigte Monopolmargen kalkuliert werden.“

Zur Durchsetzung und Überwachung der in der NZVElt rechtsverbindlich geregelten Richtlinien bedarf es einer Wettbewerbsbehörde. Sie kann alternativ als eigene Beschlussabteilung im Bundeskartellamt errichtet oder als selbständige Bundesbehörde aufgebaut werden. Oberster Dienstherr ist der Bundeswirtschaftsminister.

Die vollständige Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen finden Sie im Internet unter www.pro-wettbewerb.de.

Die neuen Spots laufen im TV auf allen reichweitenstarken Sendern in den Längen 20 und 22 Sekunden. Mit erhöhtem Launch-Druck gehen ebenfalls umfangreiche digitale Maßnahmen an den Start: Im Yello Magazin, auf Facebook und diversen weiteren Online-Plattformen. Für Media und Kreation ist die Agentur Pilot Hamburg verantwortlich.

Über Yello.

Die Yello Strom GmbH ist ein Unternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Yello gehört zu den bekanntesten Energieanbietern in Deutschland und versorgt seine Kund:innen mit guter Energie. Aktuelle Informationen rund um Yello gibt es auf yello.de | instagram.com/yello_de | tiktok.com/@yello_de | facebook.com/yello.de | linkedin.com/company/yello-strom-gmbh

Katharina Selinger

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