Die Energiewende läuft unter Hochspannung und wir gewinnen immer mehr Strom aus Erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Wasser. Und diese grüne Energie wird schon seit 2000 durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gefördert. Wer zum Beispiel Strom aus Photovoltaik erzeugt und in das öffentliche Netz einspeist, bekommt nach dem EEG eine sogenannte Einspeisevergütung. Also pro Kilowattstunde (kWh) Solarstrom einen festgelegten Betrag und das über 20 Jahre. Zusätzlich gibt es Förderkredite, Programme der Bundesländer und regionale Zuschüsse. Wir geben dir einen Einblick.

Was ist die Einspeise­vergütung?

Ein Blick ins Gesetzbuch: das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Die Abkürzung EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es trat im Jahr 2000 in Kraft und fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Im EEG ist unter anderem festgehalten, dass Besitzer:innen von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, für ihren Strom einen feste Vergütung pro Kilowattstunde erhalten: die sogenannte Einspeisevergütung.

Das EEG hat über die Jahre viele Änderungen durchgemacht. Im letzten Jahr hat die Bundesregierung mit dem sogenannten „Osterpaket“ 2022 die bislang größte Novelle des Gesetzes beschlossen, das EEG 2023. Mit verschiedenen Erleichterungen soll bis 2030 der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 % gepuscht werden.

Interessant für Stromverbraucher:innen: Die EEG-Umlage, die über viele Jahre Teil des Strompreises war, muss seit 1. Juli 2022 nicht mehr gezahlt werden und die monatlichen Stromkosten wurden um 3,72 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Im Januar 2023 wurde die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft. Erfahre mehr zum Wegfall der EEG-Umlage auf den Seiten der Bundesregierung.

Die Einspeise­vergütung für Photovoltaik­anlagen.

Besitzer:innen von Solaranlagen erhalten für ihren Sonnenstrom, den sie ins Netz einspeisen, einen festen Betrag pro Kilowattstunde. Diese Einspeisevergütung erhalten sie 20 Jahre lang und gewinnen damit Planungssicherheit. In den vergangenen Jahren ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik allerdings Stück für Stück gesunken: ein Anreiz für mehr Ökonomie im Solargeschäft. Solaranlagen kannst du dadurch heute deutlich günstiger kaufen als noch vor 20 Jahren. Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Vergütungssätze: Die Einspeisung von Solarstrom wird mit dem EEG 2023 besser und konstanter vergütet. Die Vergütung wird nach Anlagengröße, Volleinspeisung oder Eigenversorgung gestaffelt.

Die neuen Vergütungs­sätze nach EEG 2023.

Die neuen Vergütungssätze nach EEG 2023 gelten für Photovoltaikanlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Zum einen entscheidet die Größe der Solaranlage über die Höhe der Einspeisevergütung. Zwischen diesen Anlagetypen unterscheidet das EEG:

  • Solaranlagen bis 10 kWp Leistung
  • Solaranlagen über 10 kWp bis 40 kWp
  • Solaranlagen über 40 kWp bis 100 kWp

Zum anderen unterscheidet das EEG 2023 zwischen Eigenversorgung und Volleinspeisung. Wenn du dich selbst versorgst und den übrigen Solarstrom einspeist, die sogenannte Eigenversorgung, bekommst du bei einer Solaranlage mit einer Leistung bis 10 kWp eine Einspeisevergütung von 8,2 ct/kWh Strom.

Wer eine größere Anlage hat, bekommt für den Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 ct/kWh Strom. Bei einer 15 kWp Solaranlage zum Beispiel, bekommst du für die ersten 10 kWp 8,2 ct/kWh Strom. Für die verbliebenen 5 kWp gibt’s 7,1 ct/kWh. Damit bekommst du eine Einspeisevergütung von durchschnittlich 7,8 ct/kWh.

Für die Volleinspeisung des Solarstroms gibt’s sogar noch höhere Vergütungssätze. Voraussetzung ist die Registrierung vor der Inbetriebnahme als Volleinspeisungsanlage bei deinem Netzbetreiber. Die Photovoltaikanlage muss jährlich vor dem 1. Dezember des Vorjahrs als Volleinspeisungsanlage beim Netzbetreiber registriert werden.

Für Solaranlagen bis 10 kWp erhältst du 13 ct/kWh Strom. Bei größeren Anlagen wird der Teil ab 10 kWp mit 10,9 ct/kWh Strom vergütet. Bei einer Volleinspeisungsanlage von 15 kWp werden die ersten 10 kWp also mit 13 ct/kWh vergütet. Für die restlichen 5 kWp gibt’s 10,9 ct/kWh. Das macht durchschnittlich 12,3 ct/kWh.

So hoch ist die Einspeise­vergütung 2023 für Solar.

Art der Einspeisung Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
Teil­einspeisung 8,2 Cent 7,1 Cent 5,8 Cent
Voll­einspeisung 13,0 Cent 10,9 Cent 10,9 Cent

Vergütung für Solar-Mieter:innen.

Auch Mieter:innen einer Solaranlage erhalten die garantierte Einspeisevergütung. Nach EEG-Recht sind sie Betreiber:in der gemieteten Anlage und können somit den Solarstrom nutzen oder einspeisen und dafür die reguläre Vergütung erhalten.

Wann wird die Solar-Vergütung ausgezahlt?

Der Netzbetreiber nimmt den Solarstrom ab.

Mit einer Photovoltaikanlage erzeugst du tagsüber Strom, vor allem wenn die Sonne kräftig scheint. Diesen kannst du selbst nutzen und zum Beispiel dein Elektroauto mit Sonnenstrom frisch aus der Steckdose aufladen. Fließt jedoch mehr Strom als du sofort verbrauchen kannst, speist du den überschüssigen Teil ins Netz ein und erhältst dafür die Einspeisevergütung. Den Betrag zahlt der lokale Netzbetreiber aus; dieser ist übrigens zur Abnahme des Solarstroms verpflichtet. Betreiber:innen einer Solaranlage erhalten meist vom Netzbetreiber eine schriftliche Einspeisezusage.

So erhältst du dein Geld für den Solarstrom.

Netzbetreiber verwenden zwei Abrechnungsarten, um die Einspeisevergütung auszuzahlen:

  • Monatliche Zahlung und jährliche Abrechnung: Du erhältst jeden Monat für die geschätzte Anzahl an eingespeisten Kilowattstunden eine Vorauszahlung. Am Ende des Jahres liest der Netzbetreiber am Stromzähler ab wie viel Solarstrom du tatsächlich geliefert hast. Daraus folgt entweder eine Nachzahlung des Netzbetreibers oder eine Rückforderung der gezahlten Einspeisevergütung.
  • Monatliche Abrechnung: Der aktuelle Zählerstand des eingespeisten Stroms wird jeden Monat erfasst und die korrekte Einspeisevergütung im Folgemonat ausgezahlt. Dadurch entfallen die jährliche Abrechnung und eventuelle Korrekturen

Bei der Bundesnetzagentur registrieren.

Um als Solateur:in die EEG-Förderung zu erhalten, musst du deine Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Damit es mit der Netzagentur klappt, schau dir unsere Tipps dazu an. Übrigens, unser Solarpartner übernimmt das für dich.

Solarstrom selbst verbrauchen oder einspeisen?

Was ist das überhaupt, Eigenstrom­verbrauch?

Neben der Einspeisevergütung werfen wir einen zusätzlichen Begriff in den Ring: den Solarstrom-Eigenverbrauch, Direktverbrauch oder Eigenstromverbrauch. Davon sprechen wir, wenn Solaranlagen-Betreiber:innen ihren Sonnenstrom direkt im eigenen Zuhause nutzen und Wärmepumpe, Waschmaschine und Co. damit versorgen. In den Anfangsjahren des EEG war die Vergütung für den eingespeisten Strom ziemlich üppig und hat dafür gesorgt, dass fast jeder ins Netz eingespeist hat, statt den Sonnenstrom selbst zu nutzen.

Mit hohen Strompreisen lohnt sich der Eigenverbrauch.

Heute sind die Fördersätze geringer und es ist eher uninteressant, den eigenen Strom für 7 bis 13 ct/kWh an den Netzbetreiber zu verkaufen. Zudem ist der Strompreis stark gestiegen, auf heute fast 40 Cent pro Kilowattstunde. So ist eine Kilowattstunde selbst erzeugter Solarstrom deutlich günstiger als der Strom, den du vom Energieversorger einkaufst: Im sonnigen Süden kostet die Kilowattstunde Solarstrom im Mittel 7 Cent; in Norddeutschland 11 Cent pro kWh. Das sind etwa 20 bis 30 Cent weniger als der gekaufte Strom. Fazit: Es macht wirtschaftlich Sinn, die selbst erzeugte Energie auch selbst zu verbrauchen.

Mit Yello Autostrom zuhause und unterwegs laden

Gerade mit E-Auto lohnt sich der Eigenverbrauch von Sonnenstrom

So kannst du noch mehr Strom selbst verbrauchen.

Je mehr Strom du selbst verbrauchst, desto unabhängiger machst du dich von steigenden Strompreisen und weißt außerdem genau, wo dein grüner Strom herkommt. Deswegen lohnt sich die Überlegung für einen Stromspeicher. Dieser speichert den überschüssigen Strom, der sonst ins Netz eingespeist würde. Früh morgens und abends, wenn die Sonne nicht scheint, versorgt er den Haushalt mit eigenem Solarstrom. Bis zu 70 % Eigenverbrauch ist so möglich.

Mit Speicher noch flexibler.

Heute entscheidet nicht die Einspeisevergütung über die Rendite der Solaranlage, sondern der Eigenverbrauch. Durch den Einbau eines Stromspeichers kannst du diesen weiter erhöhen. Bis zu 70 % Autarkie kannst du mit einer Solaranlage mit Stromspeicher erreichen.

Was tun, wenn meine Einspeise­vergütung ausläuft?

Für die ersten Solaranlagen endet die, über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Viele Solar-Pionier:innen der ersten Stunde fragen sich jetzt, wie sie ihre Solaranlage weiter wirtschaftlich betreiben können. Dafür wurde das EEG Ende 2020 mit neuen Regelungen für Ü-20 Solaranlagen ergänzt (Quelle: Verbraucherzentrale, Dezember 2022).

  • Die gute Nachricht, der Netzbetreiber muss weiterhin den Solarstrom abnehmen und dafür zahlen.
  • Die Vergütung orientiert sich am Börsenstrompreis. Der Jahresmarktwert für Solar lag 2022 bei 22 Cent pro kWh.
  • Änderst du nach Ablauf der EEG-Förderung nichts an der Photovoltaikanlage, erhältst du diese Anschlussvergütung automatisch.
  • Alternativ kannst du deine Solaranlage auf mehr Eigenverbrauch umstellen und einen Stromspeicher installieren und eventuell Solarmodule nachrüsten.

Welche Option sich für die Post-EEG-Anlage am ehesten lohnt, sollte gut überlegt und geprüft sein, damit die Anlage noch einige Jahre sicher und wirtschaftlich läuft.

Hol dir die Sonne aufs Dach.

Du möchtest deinen eigenen Sonnenstrom, grün, günstig und unabhängig? Eine unmögliche Mission? Mit Yello geht's einfach: Seit 2017 arbeiten wir eng mit erfahrenen Solarpartnern zusammen, die dich persönlich beraten und deine Solaranlage fachgerecht und schnell aufs Dach bringen. Dabei ist alles möglich: ob Kauf oder Miete. Hauptsache es passt zu dir.

Welche Solar-Förderungen gibt's noch?

Neben der Einspeisevergütung gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Solarstrom auf Bundesebene und regional. Allerdings sind diese Programme nur für Solaranlagen zum Kauf oder für Stromspeicher gedacht. Photovoltaikanlagen zur Miete erhalten neben der Einspeisevergütung aktuell keine Sonderzuschüsse. Die hohe Investitionssumme ist bei Mietanlagen über die Monate verteilt und passt damit gut, wenn du kein großes Budget ausgeben und finanziell flexibel bleiben möchtest.

Förderung für Photovoltaik durch die KfW.

Die wohl bekannteste Solaranlagen-Förderung bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei der KfW gibt es ein Programm zur Förderung Erneuerbarer Energien, das auch Förderkredite für PV-Anlagen beinhaltet. Diese Kredite sind besonders zinsgünstig und die KfW bietet flexible Laufzeiten bis zu 20 Jahren.

Falls du schon eine Photovoltaikanlage besitzt, kannst du diese über einen KfW-Kredit auch noch ausbauen und erweitern. Die genauen Konditionen der Förderung sind abhängig von deiner Bonität, doch die KfW-Förderung für Photovoltaik ist in der Regel attraktiver als herkömmliche Kredite anderer Banken.

Die KfW-Zuschüsse sind kombinierbar mit den Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Allerdings unterstützt die BAFA-Förderung nur Solarthermie-Anlagen. Wenn du also mit deiner Anlage Warmwasser oder generell Wärme erzeugst, kommt die BAFA-Förderung für dich infrage.

Regionales zur Förderung von Solaranlagen.

Neben den bundesweiten Förderungen für Solar gibt es regionale Programme, die nur im jeweiligen Bundesland verfügbar sind und meist nur für einen begrenzten Zeitraum laufen – wie das 10.000-Häuser-Programm in Bayern oder das Förderprogram NRW.Energy4Climate in Nordrhein-Westfahlen. Was genau und in welcher Höhe gefördert wird, ist dabei sehr unterschiedlich. Viele Förderungen unterstützen auch die Installation von Solarstromspeichern. Informiere dich am besten direkt bei diesen Anlaufstellen:

Auch einzelne Kommunen und Städte fördern Solaranlagen und Speicher; frage doch einmal bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach.

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