Einspeisevergütung einfach erklärt: Wie viel bekommst du für eingespeisten Solarstrom? Rechnet sich das noch? Wir zeigen dir die Fakten.

Die Energiewende läuft unter Hochspannung und wir gewinnen immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Wasser. Diese grüne Energie wird schon seit 2000 durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gefördert. Wer zum Beispiel Strom aus Photovoltaik erzeugt und in das öffentliche Netz einspeist, bekommt nach dem EEG eine sogenannte Einspeisevergütung. Also pro Kilowattstunde (kWh) Solarstrom einen festgelegten Betrag und das über 20 Jahre.

Datum: 6. Februar | Lesezeit: 10 Minuten

Was ist die Einspeisevergütung nach EEG?

Du hast eine Solaranlage auf deinem Dach, die fleißig Sonnenenergie in Strom verwandelt. Aber was passiert mit dem überschüssigen Strom, den du selbst nicht verbrauchst? Ganz einfach: Er wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist – und du bekommst dafür eine Vergütung! Das nennt sich Einspeisevergütung und ist ein zentrales Element des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Das EEG trat im Jahr 2000 in Kraft, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland voranzutreiben. Es garantiert Betreiber:innen von Solaranlagen eine feste Vergütung pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh). Diese wird vom Netzbetreiber gezahlt und macht Solarstrom nicht nur umweltfreundlich, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.

Über die Jahre wurde das EEG mehrfach reformiert. Die letzte große Änderung nahm die Bundesregierung mit dem EEG 2023 vor. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % zu erhöhen. Dazu wurden die Vergütungssätze angepasst und bürokratische Hürden abgebaut, um den Ausbau weiter zu beschleunigen.

Was bedeutet das für dich? Produziert deine Solaranlage gerade so viel Strom, dass du nicht alles selbst verbrauchen kannst, speist du ihn in Netz ein und wirst dafür bezahlt. Eine Win-Win-Situation: Du machst dich unabhängiger von steigenden Strompreisen, tust etwas Gutes für die Umwelt und profitierst finanziell. Klingt nach einer guten Idee, oder?

Junger Mann in Rapsfeld mit Windrad im Hintergrund

So hoch ist die Einspeisevergütung aktuell.

Hast du eine Photovoltaikanlage, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb ist, dann gelten für dich die neuen Vergütungssätze. Entscheidend für die Höhe der Einspeisevergütung sind die Leistung der Solaranlage und das Datum der Inbetriebnahme. Außerdem wichtig: Das EEG 2023 unterscheidet zwischen Eigenversorgung und Volleinspeisung. Für die Volleinspeisung des Solarstroms gibt es sogar noch höhere Vergütungssätze. Grundsätzlich unterscheidet das EEG zwischen diesen Anlagentypen:


  • Solaranlagen bis 10 kWp Leistung
  • Solaranlagen über 10 kWp bis 40 kWp
  • Solaranlagen über 40 kWp bis 100 kWp

Deine Einspeisevergütung bis 2025 auf einen Blick.

Unsere Tabelle zeigt dir die aktuellen Vergütungssätze auf einen Blick. So siehst du, wie viel du für deinen grünen Strom bekommst. Seit 1. Februar 2025 gilt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2025 ans Netz gehen. Aber aufgepasst: Die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen wird nach dem EEG 2023 halbjährlich um 1 % gesenkt. Die nächste Anpassung steht also am 1. August 2025 an.

Teil­einspeisung oder Überschuss­einspeisung:

Monat und Jahr Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
2023 8,2 ct/kWh 7,2 ct/kWh 5,8 ct/kWh
ab Februar 2024 8,1 ct/kWh 7,1 ct/kWh 5,7 ct/kWh
ab August 2024 8,0 ct/kWh 7,0 ct/kWh 5,7 ct/kWh
ab Februar 2025 7,9 ct/kWh 6,9 ct/kWh 5,6 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur 2025.

Volleinspeisung:

Monat und Jahr Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
2023 13,0 ct/kWh 10,9 ct/kWh 10,9 ct/kWh
ab Februar 2024 12,9 ct/kWh 10,8 ct/kWh 10,8 ct/kWh
ab August 2024 12,8 ct/kWh 10,7 ct/kWh 10,7 ct/kWh
ab Februar 2025 12,6 ct/kWh 10,6 ct/kWh 10,6 ct/kWh

Quelle: Bundesnetzagentur 2025.

Berechnung der Einspeisevergütung. So einfach geht's.

Nimmst du deine Solaranlage mit einer Leistung bis 10 kWp ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb, erhältst du für den überschüssigen Strom eine Einspeisevergütung von 7,9 ct/kWh. Wer eine größere Anlage hat, bekommt für den Anlagenteil ab 10 kWp immerhin noch 6,9 ct/kWh.

Für eine Solaranlage mit 15 kWp zum Beispiel bedeutet das: Du bekommst für die ersten 10 kWp 7,9 ct/kWh und für die weiteren 5 kWp 6,9 ct/kWh. Damit erreichst du eine Einspeisevergütung von durchschnittlich 7,6 ct/kWh.

In unserem folgenden Beispiel schauen wir uns ein PV-Anlage mit 15 kWp ohne Speicher für eine 3-köpfige Familie an. Sie erzeugt etwa 15.000 kWh pro Jahr. Die Familie besitzt ein E-Auto und verbraucht 4.500 kWh Strom im Jahr.

Beispiel-Rechnung: 15 kWp Anlage im 3-Personen-Haushalt.

1. Einspeisung einer 3-köpfigen Familie.
Unser Haushalt kann etwa 30 % des Solarstroms direkt selbst nutzen.
👉 30 % von 15.000 kWh = 4.500 kWh Eigenverbrauch
👉 Der Rest wird eingespeist: 15.000 kWh – 4.500 kWh = 10.500 kWh Einspeisung

2. Der durchschnittliche Vergütungssatz.
Die Vergütungssätze für die Einspeisung des Reststrom betragen:
✅ 7,9 ct/kWh für die ersten 10 kWp
✅ 6,9 ct/kWh für die restlichen 5 kWp
👉 (10 kWp × 7,9 Cent/kWh + 5 kWp × 6,9 Cent/kWh) ÷ 15 kWp = 7,6 Cent/kWh
Das ergibt einen durchschnittlichen Vergütungssatz von 7,6 ct/kWh.

3. Berechnung der Einspeisevergütung.
Der Haushalt speist jährlich 10.500 kWh des Sonnenstroms ins Netz ein.
👉 10.500 kWh × 7,6 ct/kWh = 798 € pro Jahr
Der Netzbetreiber zahlt eine Einspeisevergütung von insgesamt 798 €.

4. Fazit.
Mit einer 15 kWp PV-Anlage ohne Speicher in einem 3-Personen-Haushalt würdest du:
✅ Etwa 10.500 kWh pro Jahr einspeisen
✅ Jährlich rund 798 € Einspeisevergütung erhalten.

Tipp: Bei der Bundes­netz­agentur registrieren.

Um als Solateur:in die EEG-Förderung zu erhalten, musst du deine Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) anmelden. Gut zu wissen: Installationsbetriebe übernehmen in den meisten Fällen die Registrierung für dich! Und wir können dir versichern: das geht ziemlich easy.

Voraussetzungen für die Einspeisevergütung.

Du willst deine Solaranlage ans Netz bringen? Gute Entscheidung! Der Weg zur Einspeisevergütung ist einfacher, als du denkst. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Netzanschluss: Dein Installationsbetrieb meldet deine Anlage beim lokalen Netzbetreiber an – idealerweise vor der Montage, da die Bearbeitung bis zu acht Wochen dauern kann. Tipp: Beantrage gleich die höchstmögliche Nennleistung. Falls du später weniger installierst, kannst du den Wert einfach nach unten korrigieren. Mehr Leistung erfordert jedoch einen neuen Antrag.
  2. Marktstammdatenregister: Nach der Installation musst du deine Solaranlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrieren. Dafür hast du einen Monat Zeit. Ohne Anmeldung gibt es keine Einspeisevergütung! Meist übernimmt dein:e Installateur:in die Registrierung.
  3. Technische Ausstattung: Damit du die Einspeisevergütung erhältst, muss deine Solaranlage einige technische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören ein einspeisefähiger Wechselrichter (offiziell: Netzeinspeisegerät) und ein Einspeisezähler oder ein Zweirichtungszähler, der sowohl Verbrauch als auch Einspeisung misst. Deine Anlage muss die Anforderungen an das Einspeisemanagement erfüllen – so kann dein Netzbetreiber den Stromfluss bei Bedarf steuern.
  4. Einspeisevergütung: Sobald deine Anlage betriebsbereit ist und der Netzanschluss steht, legt der Netzbetreiber den Abschlag fest – das ist der Betrag, den du für den eingespeisten Strom erhältst. Dieser richtet sich nach der Leistung deiner Anlage. Für jede eingespeiste Kilowattstunde gibt es Geld auf dein Konto.
  5. Volleinspeisung: Du kannst entweder nur den Stromüberschuss einspeisen oder die komplette erzeugte Strommenge. Wer sich für die Volleinspeisung entscheidet, erhält eine höhere Vergütung, muss die Anlage aber vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber entsprechend registrieren. Die Anmeldung für die Volleinspeisung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und muss jährlich bis zum 1. Dezember erneuert werden.

  6. Familie macht zusammen ein Foto vor Solaranlage

Wann genau wird die Vergütung ausgezahlt?

Mit einer Photovoltaikanlage erzeugst du tagsüber Strom, vor allem wenn die Sonne kräftig scheint. Diesen kannst du selbst nutzen und zum Beispiel dein Elektroauto mit Sonnenstrom frisch aus der Steckdose aufladen. Fließt jedoch mehr Strom als du sofort verbrauchen kannst, speist du den überschüssigen Teil ins Netz ein und erhältst dafür die Einspeisevergütung.


Den Betrag zahlt der lokale Netzbetreiber aus; dieser ist übrigens zur Abnahme des Solarstroms verpflichtet. Betreiber:innen einer Solaranlage erhalten meist vom Netzbetreiber eine schriftliche Einspeisezusage. Zunächst schätzt der Netzbetreiber die Menge des eingespeisten Stroms und zahlt die dafür die Vergütung. Später wird genau abgerechnet – basierend auf der tatsächlichen Strommenge, die du eingespeist hast. Diese Abrechnungsmodelle gibt es:

So erhältst du dein Geld für den Solarstrom.

  • Jährliche Abrechnung: Jeden Monat bekommst du eine Vorauszahlung für die geschätzte Menge an eingespeisten Solarstrom – die Abschlagszahlung. Am Ende des Jahres liest der Netzbetreiber am Stromzähler ab wie viel Solarstrom du tatsächlich geliefert hast. War die Vorauszahlung zu niedrig, erhältst du eine Gutschrift. War sie zu hoch, musst du den Differenzbetrag zurückzahlen.
  • Monatliche Abrechnung: Der aktuelle Zählerstand des eingespeisten Stroms wird jeden Monat von deinem Netzbetreiber erfasst und die korrekte Einspeisevergütung im Folgemonat ausgezahlt. Da keine Schätzungen nötig sind, entfällt die jährliche Nachzahlung oder Rückerstattung. Egal welches Modell dein Netzbetreiber nutzt – dein eingespeister Solarstrom wird dir zuverlässig vergütet.
  • Gutschrift oder Nachzahlung: Mit etwas Glück gibt’s am Jahresende also eine Gutschrift! Immer dann, wenn die vom Netzbetreiber gezahlte Einspeisevergütung niedriger war als die Menge des eingespeisten Stroms. Falls du jedoch weniger Strom eingespeist hast als geplant, zahlst du dem Netzbetreiber einen Teil der Vergütung zurück.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Good news: Seit Januar 2023 fällt für den Kauf von Photovoltaikanlagen bis 30­kWp und die dazugehörigen Speicher keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) mehr an. Das bedeutet, du sparst sofort bei den Anschaffungskosten. Zusätzlich entfällt die bisherige 10-kWp-Grenze in der Besteuerung von PV-Anlagen. Stattdessen sind Anlagen bis 30­kWp komplett von der Einkommenssteuer befreit.

Wenn du heute eine PV-Anlage installierst, hast du also den Vorteil, weder ein Gewerbe anmelden noch die Einspeisevergütung in der Steuererklärung ausweisen zu müssen. Das vereinfacht die bürokratischen Hürden erheblich und macht deinen Einstieg in die Nutzung von Solarenergie so leicht wie nie. Genial!

Von Eigenverbrauch bis Volleinspeisung.

Die Fördersätze für eingespeisten Solarstrom sind heute niedriger als früher. Deshalb lohnt es sich oft nicht, den eigenen Strom für wenige Cent an den Netzbetreiber zu verkaufen. Der Strompreis liegt Anfang 2025 bei etwa 29 Cent pro Kilowattstunde. Damit ist eine Kilowattstunde selbst erzeugter Solarstrom deutlich günstiger als Strom vom Energieversorger: In Süddeutschland kostet sie im Schnitt 7 Cent, in Norddeutschland 11 Cent.


Es macht also wirtschaftlich Sinn, möglichst viel des selbst erzeugten Stroms auch selbst zu verbrauchen – besonders, wenn du eine Wärmepumpe oder Wallbox besitzt und einen hohen Strombedarf hast. Und es geht ja auch ganz easy: Geräte dann nutzen, wenn die Sonne da ist, kostet oft keine große Umstellung im Haushalt.


Ein weiteres Plus: Je mehr Solarstrom du selbst nutzt, desto unabhängiger bist du von steigenden Strompreisen. Außerdem weißt du genau, woher dein grüner Strom kommt. Deswegen lohnt sich ein Stromspeicher, der den überschüssigen Strom speichert. Immer dann, wenn die Sonne nicht scheint, versorgt er den Haushalt mit Solarstrom – bis zu 80 % Eigenverbrauch ist so möglich.

Frau lädt E-Auto mit Wallbox und schaut aufs Handy

Überschusseinspeisung versus Volleinspeisung.

Bei der Überschusseinspeisung nutzt du deinen Solarstrom zuerst selbst. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Dieses Modell ist ideal für alle, die ihren Strombedarf weitgehend mit eigener Solarenergie decken möchten. Da selbst erzeugter Strom günstiger ist als Strom aus dem Netz, spart diese Variante mit möglichst hohem Eigenverbrauch langfristig Geld.

Aber auch eine Volleinspeisung ist möglich:  Hier wird der gesamte produzierte Strom direkt ins Netz eingespeist. Das bedeutet, du nutzt keinen Solarstrom selbst, sondern erhältst für jede eingespeiste Kilowattstunde eine höhere Vergütung. Allerdings musst du deinen gesamten Strombedarf weiterhin aus dem Netz beziehen. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile – du kannst entscheiden, was für dich am besten passt

Für wen lohnt sich die Volleinspeisung am ehesten?

Klar ist: Volleinspeisung kann sich lohnen. Aber nur dann, wenn die Einnahmen aus der Einspeisevergütung die Kosten für zugekauften Strom übersteigen. Das ist vor allem bei Gebäuden mit großen Dachflächen oder Mehrfamilienhäusern interessant, wenn der Eigenverbrauch bereits durch eine andere Solaranlage gedeckt wird.

Wer eine neu installierte PV-Anlage bis 10 kWp hat und sich für die Volleinspeisung entscheidet, erhält eine höhere Vergütung von 12,6 Cent statt 7,9 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings musst du bedenken, dass du im Gegenzug teureren Netzstrom für den Eigenbedarf beziehen musst. All in all, ist die Volleinspeisung in den meisten Fällen weniger interessant, insbesondere wenn dein Eigenverbrauch über 40 % liegt.

Verfügst du jedoch über eine große Dachfläche und verbrauchst selbst nur wenig Strom: Go for it! Denn in diesem Fall könntest du durch die höheren Vergütungssätze als Volleinspeiser:in durchaus Gewinne erzielen. Auch für eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) kann sich die Volleinspeisung eignen, da sie eine einfache Lösung für eine gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom bietet.

Wechsel zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung.

Das Beste: Du bist nicht auf eine Option festgelegt. Du kannst jedes Jahr neu entscheiden, ob du deinen Solarstrom selbst nutzt oder vollständig einspeist. Wichtig ist, dass du deinen Netzbetreiber bis spätestens 30. November informierst, damit die Umstellung zum 1. Januar des Folgejahres greift (§ 48 Abs. 2a EEG 2023).

Falls du von Volleinspeisung zu Eigenverbrauch wechselst, wird deine Einspeisevergütung entsprechend gesenkt. Logo! Das Grundprinzip bleibt jedoch unverändert: Die Vergütung wird 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme der Anlage ausgezahlt – plus das Jahr der Inbetriebnahme.

Kurz gesagt: Du bleibst flexibel und kannst je nach Bedarf und Situation entscheiden, welches Vergütungssystem für dich am besten passt, und entsprechend handeln. Das gibt dir die Freiheit, deine Solarstromnutzung optimal an deine Bedürfnisse anzupassen.

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Du möchtest deinen eigenen Sonnenstrom, grün, günstig und unabhängig? Eine unmögliche Mission? Mit Yello geht's einfach: Seit 2017 arbeiten wir eng mit erfahrenen Solarpartnern zusammen, die dich persönlich beraten und deine Solaranlage fachgerecht und schnell aufs Dach bringen. Hauptsache es passt zu dir.

Was, wenn die Einspeise­vergütung ausläuft?

Für die ersten Solaranlagen endet die über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Viele Solar-Pionier:innen der ersten Stunde fragen sich nun, wie sie ihre Solaranlage weiterhin gewinnbringend betreiben können. Genau dafür gibt es neue Regelungen im EEG 2023, die speziell für Ü20-Anlagen bis Ende 2032 verlängert wurden. Mehr Infos findest du auch bei der Verbraucherzentrale.

Noch eine gute Nachricht: Der Netzbetreiber weiterhin verpflichtet, deinen S__olarstrom abzunehmen__ und zu vergüten – auch nach 20 Jahren. Die Vergütung orientiert sich dabei am Börsenstrompreis. Der Jahresmarktwert für Solar lag 2024 zwischen 3 und 11 Cent pro kWh. Falls du nach Ablauf der EEG-Förderung nichts an deiner Photovoltaikanlage änderst, erhältst du diese Anschlussvergütung automatisch.

Alternativ kannst du deine Solaranlage auf mehr Eigenverbrauch umstellen, einen Stromspeicher installieren oder zusätzliche Solarmodule nachrüsten. Eine weitere Möglichkeit ist die Zusammenarbeit mit einem Direktvermarkter. Das Prinzip: Dein Vermarkter bietet deinen Solarstrom zum aktuellen Strommarktpreis an der Börse an und kann so Mehrerlöse für dich erzielen, die über der Einspeisevergütung liegen. Kleiner Wehrmutstropfen: lange Vertragszeiten!

Welche Option sich für deine Post-EEG-Anlage am meisten lohnt, solltest du gut prüfen. So liefert deine Solaranlage nicht nur weiter grünen Strom, sondern kann auch langfristig zusätzliche Erträge für dich erwirtschaften.

Mann installiert Solarmodule auf einem Flachdach

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung für Solar.


Wie entwickelt sich die Einspeisevergütung?

Während die Vergütungssätze anfangs richtig hoch waren, sind sie mit der Zeit immer weiter gesunken. Im Juli 2022 hatten sie ihren Tiefpunkt erreicht. 2023 dann eine kleine Überraschung: Zum ersten Mal seit dem Start des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 wurde die Einspeisevergütung leicht angehoben. Allerdings wird seit 2024 wird die Vergütung wieder halbjährlich um 1 % gesenkt. Unser Tipp: Nicht zu lange warten, um von den aktuell höheren Vergütungssätzen zu profitieren.

Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?

Wenn du eine Photovoltaikanlage betreibst, hast du für 20 Jahre ab dem Inbetriebnahmedatum Anspruch auf die Einspeisevergütung. Das Jahr der Anmeldung zählt dabei nicht mit, also kannst du volle 20 Jahre profitieren. Good to know: Auch wenn du eine Solaranlage mietest, gehst du nicht leer aus. Nach dem EEG-Recht bist du als Mieter:in auch gleichzeitig Betreiber:in der gemieteten Anlage. Das bedeutet, du kannst den erzeugten Solarstrom entweder selbst nutzen oder ins Netz einspeisen und erhältst dafür die reguläre Vergütung.

Lohnt sich eine Einspeisung bei Balkonkraftwerken?

Balkonkraftwerke sind klasse, um Strom für den eigenen Bedarf zu erzeugen. Mit einer maximal erlaubten Leistung von 800 Watt und Einflussfaktoren wie Neigungswinkel, Standort, Sonneneinstrahlung und Verschattung lohnt sich die Einspeisung jedoch nicht. Selbst bei voller Einspeisung, bekämst du dafür nur rund 60 € pro Jahr (bei der aktuellen Einspeisevergütung laut EEG), abzüglich Messstellengebühren und Zählerinstallation. Nutze den Solarstrom deines Balkonkraftwerks lieber selbst und genieße die Ersparnisse!

Welche Solar-Förderungen gibt es noch?

Neben der Einspeisevergütung gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Solarstrom – auf Bundesebene und regional. Aber gerade regionale Programme laufen meist nur für einen begrenzten Zeitraum. Was genau und in welcher Höhe gefördert wird, ist dabei sehr unterschiedlich. Viele Förderungen unterstützen auch die Installation von Stromspeichern.

Informiere dich am besten online oder bei deinem Installationsbetrieb über die Fördermöglichkeiten. Außerdem bietet die KfW zinsgünstige Kredite mit flexiblen Laufzeiten zur Förderung von Photovoltaikanlagen – sowohl für Neuanschaffungen als auch für Erweiterungen bestehender Anlagen.

Fazit: Lohnt sich Solarvergütung in 2025 noch?

Illustration Paar sitzt vor Haus mit Solaranlage

Die Zeiten hoher Einspeisevergütungen sind vorbei – doch Solarstrom lohnt sich mehr denn je. Warum? Weil dein eigener Sonnenstrom günstiger ist als Netzstrom! Je mehr du selbst nutzt, desto weniger musst du teuer zukaufen.

Mit einem Speicher kannst du deinen Eigenverbrauch noch deutlich steigern. Die Einspeisevergütung von 7,9 Cent pro kWh Anfang 2025 für kleinere Anlagen gibt's on top – und das über 20 Jahre lang garantiert.

Vielleicht ist auch die Volleinspeisung mit attraktiven Vergütungssätzen eine Option, z.B. bei großen Dachflächen oder Mehrfamilienhäusern. Doch in den meisten Fällen rechnet sich der Eigenverbrauch mehr. Fazit: Solar bleibt eine starke Investition – für dein Konto und fürs Klima!


Autorin
Josi von Yello

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