Paragraph § 14a EnWG: Für mehr Flexibilität im Netz.
Du besitzt zuhause Wärmepumpe, Wallbox & Co? Dann solltest du jetzt reinlesen. Der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz sorgt für niedrigere Netzentgelte.
Hinweis: Eine prozentuale Reduzierung der Netzentgelte für deine Verbrauchseinrichtung erhältst du nur, wenn du den Strom über einen zweiten Zähler misst.
Aktuell haben nicht alle Netzbetreiber die Möglichkeit zur Abrechnung dafür umgesetzt – darum ist der Tarif noch nicht für alle Postleitzahlen verfügbar.
Macht nichts! Du kannst für diesen Zähler den Strom zwischenzeitlich einfach über unseren Haushaltsstromtarif beziehen und bekommst eine pauschale Reduzierung von bis zu 190 € im Jahr.
Unseren Strom Net Flex Tarif haben wir speziell für deine steuerbare Verbrauchseinrichtung gestaltet. Ob Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder Stromspeicher: Dein reduziertes Netzentgelt ist bei diesem Tarif schon im Strompreis drin.
Geräte wie deine Wallbox oder die Wärmepumpe brauchen mehr Strom. Netzbetreiber dürfen sie daher bei Engpässen im Netz steuern. Als Gegenleistung ist dein Netzentgelt auf 40 % reduziert. Passt perfekt dazu: der Strom Net Flex Tarif.
Dein Strom für die steuerbare Verbrauchseinrichtung kommt ausschließlich aus erneuerbaren Energien – Made in Europe. Automatisch dabei, unser Beitrag zum Klimaschutz. Für jeden Vertrag investieren wir 2,50 € in den Schutz von Wäldern.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen zahlst du weniger Netzentgelte. Das regelt § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Misst du Strom von Wallbox, Wärmepumpe und Co. gemeinsam mit Haushaltsstrom über einen Zähler, erhältst du eine pauschale Reduktion. Je nach Netzbetreiber beträgt sie bis zu 190 € im Jahr.
Benötigt dein Gerät jedoch sehr viel Strom oder du möchtest deinen Stromspeicher füllen, wenn Netzstrom besonders günstig ist, lohnt sich die verbrauchsabhängige Reduzierung des Netzentgeltes auf 40 %. Das ist möglich, wenn du einen zweiten Zähler besitzt. Unser Strom Net Flex Tarif ist genau dafür gemacht.
Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage und Speicher mit Netzbezug gelten nach § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Um Netzüberlastungen zu vermeiden, kann der Netzbetreiber diese dimmen. Im Gegenzug zahlst du weniger Netzentgelt. Das geben wir als Energieversorger direkt an dich weiter – pauschal (Modul 1) oder prozentual (Modul 2). Voraussetzung: Du hast dein Gerät beim Netzbetreiber angemeldet.
Für mehr Transparenz bei Strompreis und Abrechnung haben wir für Modul 2 unseren Tarif Strom Net Flex entwickelt. Im Tarifrechner ist die prozentuale Entlastung der Netzentgelte auf 40 % bereits enthalten. Oder: Du misst den Gerätestrom zusammen mit Strom im Haushalt? Dann wähl im Rechner nur einen Zähler für Modul 1 aus. Die Pauschale von bis zu 190 € ziehen wir auf der Jahresrechnung ab.