
Paragraph § 14a EnWG: Für mehr Flexibilität im Netz.
Du besitzt zuhause Wärmepumpe, Wallbox & Co? Dann solltest du jetzt reinlesen. Der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz sorgt für niedrigere Netzentgelte.
Hinweis: Eine prozentuale Reduzierung der Netzentgelte für deine Verbrauchseinrichtung erhältst du nur, wenn du den Strom über einen zweiten Zähler misst.
Aktuell haben noch nicht alle Netzbetreiber die Möglichkeit zur Abrechnung dafür umgesetzt – darum ist der Tarif noch nicht für alle Postleitzahlen verfügbar.
Macht nichts! Du kannst für diesen Zähler den Strom zwischenzeitlich auch einfach über unseren Haushaltsstromtarif beziehen. Da bekommst du eine pauschale Reduzierung – von bis zu 190€ im Jahr.
Unseren Strom Net Flex Tarif haben wir speziell für deine steuerbare Verbrauchseinrichtung gestaltet. Ob Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage oder Stromspeicher: Dein reduziertes Netzentgelt ist bei diesem Tarif schon im Strompreis drin.
Geräte wie deine Wallbox oder die Wärmepumpe brauchen mehr Strom. Netzbetreiber dürfen sie daher bei Engpässen im Netz steuern. Als Gegenleistung ist dein Netzentgelt auf 40 % reduziert. Passt perfekt dazu: der Strom Net Flex Tarif.
Dein Strom für die steuerbare Verbrauchseinrichtung kommt ausschließlich aus erneuerbaren Energien – Made in Europe. Automatisch dabei, unser Beitrag zum Klimaschutz. Für jeden Vertrag investieren wir 2,50 € in den Schutz von Wäldern.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen zahlst du weniger Netzentgelte. Das regelt § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Misst du Strom von Wallbox, Wärmepumpe und Co. gemeinsam mit Haushaltsstrom über einen Zähler, erhältst du eine pauschale Reduktion. Je nach Netzbetreiber beträgt sie bis zu 190 € im Jahr.
Benötigt dein Gerät jedoch sehr viel Strom oder du möchtest deinen Stromspeicher füllen, wenn Netzstrom besonders günstig ist, lohnt sich die verbrauchsabhängige Reduzierung des Netzentgeltes auf 40 %. Das ist möglich, wenn du einen zweiten Zähler besitzt. Unser Strom Net Flex Tarif ist genau dafür gemacht.
Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage und Speicher mit Netzbezug gelten nach § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Um Netzüberlastungen zu vermeiden, kann der Netzbetreiber diese dimmen. Im Gegenzug zahlst du weniger Netzentgelt. Das geben wir als Energieversorger direkt an dich weiter – pauschal (Modul 1) oder prozentual (Modul 2). Voraussetzung: Du hast dein Gerät beim Netzbetreiber angemeldet.
Für mehr Transparenz bei Strompreis und Abrechnung haben wir für Modul 2 unseren Tarif Strom Net Flex entwickelt. Im Tarifrechner ist die prozentuale Entlastung der Netzentgelte auf 40 % bereits enthalten. Oder: Du misst den Gerätestrom zusammen mit Strom im Haushalt? Dann wähl im Rechner nur einen Zähler für Modul 1 aus. Die Pauschale von bis zu 190 € ziehen wir auf der Jahresrechnung ab.
Nach § 14a EnWG gelten die folgenden Geräte als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Für alle gilt: Die Netzanschlussleistung beträgt mehr als 4,2 kW.
Um unseren speziellen Tarif Strom Net Flex für deine steuerbare Verbrauchseinrichtung abzuschließen, musst du dein Gerät beim Netzbetreiber anmelden. Ohne die Anmeldung können wir die Reduzierung des Netzentgeltes durch den Netzbetreiber nicht an dich weitergeben.
Außerdem muss der Strom für dein Gerät über einen zweiten, separaten Zähler gemessen werden. Dein Haushaltsstrom läuft also getrennt über deinen ersten Stromzähler. Das bedeutet, du hast zwei Stromverträge: einen für den Haushaltsstrom und einen für deine steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Und wenn du nur einen Zähler hast? Dann kannst du Haushaltsstrom und Strom für die steuerbare Verbrauchseinrichtung zusammen messen. Dafür schließt du unseren normalen Haushalts-Stromtarif Mein Strom ab und erhältst hierfür die pauschale Reduzierung. Unser Tarifrechner weist dir ganz einfach den richtigen Weg. Die Anschaffung eines zweiten Zählers lohnt sich meist nur für hohe Stromverbräuche von mehr als 10.000 kWh im Jahr.
Zusätzlich zu Modul 1 mit der pauschalen Reduzierung der Netzentgelte kannst du seit April 2025 ein Modul 3 hinzubuchen. Die Voraussetzung ist, dass du ein intelligentes Messsystem hast. Nach § 14a EnWG ist die Höhe der Netzentgelte im Modul 3 je nach Tageszeit verschieden. Dein Vorteil: Du zahlst zu günstigen Zeiten bei niedriger Netzauslastung weniger Netzentgelte. Ein Anreiz, deinen Stromverbrauch in diese Zeiten zu verschieben.
Es gibt 3 Tarifstufen für die zeitvariablen Netzentgelte:
Als Yello Kund:in kannst du die Teilnahme an Modul 3 schriftlich beantragen. Füll dafür einfach das Formular aus und schick es per E-Mail an immerda@yello.de. Wir melden uns bei dir.
Hast du deine steuerbare Verbrauchseinrichtung vor dem 1. Januar 2024 angeschlossen, hast du vielleicht schon eine freiwillige Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber getroffen. In diesem Fall gilt die alte Gesetzgebung im § 14a Energiewirtschaftsgesetz weiter. Die alte Regelung und Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber darfst du bis Ende 2028 beibehalten.
Du kannst aber freiwillig in die neue Regelung des § 14a wechseln. Auch dann, wenn du noch keine Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber hast. Wie das geht? Ganz einfach, indem du unseren Stromtarif Strom Net Flex für steuerbare Verbrauchseinrichtungen abschließt.
Achtung: Deine Entscheidung ist laut Gesetz bindend. Sobald du in die neue Regelung gewechselt bist, kannst du nicht mehr in die alte Regelung vor 2024 zurückkehren. Prüf daher vor einem Wechsel, ob sich die neue Reduzierungslogik für dich lohnt.
Bislang kommen Stromspeicher vor allem in Verbindung mit Solaranlagen zum Einsatz. Überschüssiger Solarstrom fließt in den Speicher und kann später genutzt werden, wenn die Sonne nicht scheint.
Aber auch der umgekehrte Weg ist denkbar: Du lädst deinen Speicher mit Strom, wenn er günstig ist. Sobald die Preise wieder steigen, nutzt du die gespeicherte Energie, statt Strom aus der Steckdose. Möglich machen das dynamische Stromtarife, bei denen du Strom zum aktuellen Börsenpreis beziehst.
So können auch Heimspeicher theoretisch auch viel Strom aus dem Netz beziehen. Ob dein Speicher eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG ist, kannst du daran erkennen: