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Du besitzt zuhause Wärmepumpe, Wallbox & Co? Dann solltest du jetzt reinlesen. 2024 gibt es spannende Veränderungen im Energiewirtschaftsgesetz – kurz EnWG.
Damit unser Stromnetz genauso zuverlässig bleibt wie bisher, wurde der § 14a im EnWG überarbeitet. Die Neuerungen bringen nicht nur Vorteile für die Netzstabilität, sondern auch für deinen Geldbeutel. Seit diesem Jahr müssen Netzbetreiber deine sogenannte "steuerbare Verbrauchseinrichtung" unverzüglich ans Netz anschließen – ohne lästige Wartezeiten.
Außerdem profitierst du von einem reduzierten Netzentgelt. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung deiner Anlage dimmen, falls eine Netzüberlastung drohen sollte. Wir erklären einfach, was der § 14 a EnWG für dich bedeutet und wie du dein reduziertes Netzentgelt für dein Gerät erhältst.
Datum: 26. September 2024 | Lesezeit: 8 Minuten
Was ist der Paragraph § 14a im EnWG?
Mehr Netzsicherheit. Das ist neu im Regelwerk.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Gilt § 14a für mich? Was sind meine Vorteile?
Das reduzierte Netzentgelt. Das zahlst du weniger.
So setzt Yello die Neuerungen im EnWG um.
Die Nutzung von Wärmepumpen, privaten Ladestationen für E-Autos – deine Wallbox zuhause – und Stromspeichern ist ein wichtiger Baustein für eine klimaneutrale Zukunft. Doch unser Stromnetz ist aktuell noch nicht für den schnellen Anstieg dieser neuen Verbraucher gerüstet, die gleichzeitig sehr viel Strom brauchen können.
Damit der Einzug von Elektroautos und Wärmepumpen nicht aufgehalten wird, kann die Leistung vom Netzbetreiber zeitlich begrenzt so gesteuert werden, dass Engpässe im Stromnetz vermieden werden. Sie sorgen damit für mehr Flexibilität im Netz.
Der Paragraph § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den Umgang mit diesen sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“. Mit der Novellierung und der Ausgestaltung durch die Beschlüsse der Bundesnetzagentur, können Netzbetreiber seit 1. Januar 2024 bei drohenden Überlastungen des Netzes die Leistung der Geräte vorübergehend dimmen.
Du als Verbraucher:in erhältst eine Reduzierung auf das Netzentgelt als Gegenleistung für die Steuerbarkeit. 2024 machen Netzentgelte 27 % deines Strompreises aus. Das heißt, dein Strom wird günstiger. Und du kannst deine Wärmepumpe, Ladestation & Co. ohne langes Warten auf die Genehmigung des Netzbetreibers anschließen.
Der Paragraph § 14a EnWG ist nicht neu. Schon in seiner vorherigen Fassung ermöglichte er die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, privaten Ladepunkten oder Nachtspeicher-Heizungen, um Überlastungen im Netz zu vermeiden.
Im Gegenzug gab es eine Reduzierung auf den Arbeitspreis der Netzentgelte, die von jedem Netzbetreiber individuell festgelegt werden konnte. Zudem war bislang immer ein zweiter, separater Stromzähler erforderlich.
Die alte Fassung gilt weiter für alle bis zum 31. Dezember 2023 angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen und Speicherheizungen. Bis auf die Speicherheizung können auch diese Geräte von den neuen Regelungen profitieren. Denn ein Wechsel in den neuen § 14a ist freiwillig möglich. Bist du einmal umgestiegen, kannst du allerdings nicht wieder zurück wechseln.
Nimmst du deinen privaten Ladepunkt für ein Elektroauto, die Wärmepumpe, Klimaanlage oder Stromspeicher mit Strombezug am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb, gelten die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für dich. Hier ist die Steuermöglichkeit für deine Anlage nicht mehr optional, sondern verpflichtend. Dafür profistierst du nicht nur von einem schnelleren Netzanschluss, sondern auch von geringeren Netzentgelten.
Das heißt: Im Gegenzug zur Steuerbarkeit gibt der Netzbetreiber eine Reduzierung auf dein Netzentgelt. Diese Reduzierung geben wir als Energieversorger an dich über einen niedrigeren Strompreis weiter. Gleichzeitig werden die Netzbetreiber in die Pflicht genommen, deine Anlage ohne lange Wartezeit ans Netz anzuschließen – aber auch den Netzausbau voranzutreiben. Bislang konnte der Netzbetreiber den Anschluss deines Gerätes bei Netzengpässen verzögern.
Die alte Regelung, dass du einen zweiten Zähler brauchst, ist kein Muss mehr. Und auch die Reduzierungslogik hat sich geändert.
Der § 14a EnWG gilt für sogenannte steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören die folgenden Geräte. Ihre Leistung muss über 4,2 kW liegen und sie müssen im Niederspannungsnetz angeschlossen sein.
Die Neuregelung gilt für dich, wenn du deine steuerbare Verbrauchseinrichtung am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb nimmst und diese durch den:die Installateur:in beim Netzbetreiber angemeldet wurde. Für vorhandene Anlagen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz und es bleibt für dich alles wie gehabt. Deine Vorteile mit § 14a neu:
Der größte Vorteil für dich als Kund:in aus § 14a EnWG, ist dein langfristig reduziertes Netzentgelt. Jeder Haushalt ist unterschiedlich, auch jedes Gerät und der Stromzähler, an den es angeschlossen ist. Deswegen kannst du wählen, zwischen einem Modul 1 mit einer pauschalen Reduzierung des Netzentgeltes oder einem Modul 2, das eine prozentuale Reduzierung vorsieht.
Du hast eine Anlage, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen ist? Und schließt einen neuen Stromvertrag ab? Dann gibt es zwei Möglichkeiten: du erhältst eine pauschale Reduzierung des Netzentgeltes nach Modul 1 oder eine prozentuale Reduzierung nach Modul 2 im § 14a EnWG.
Bist du schon Kund:in bei Yello und hast eine Wärmepumpe, Wallbox oder eine andere Verbrauchseinrichtung zuhause? Dann melden wir uns bei dir, sobald wir die Info vom Netzbetreiber zu deinem Gerät bekommen haben. Auch wenn noch nichts in Kundenportal oder App zu sehen ist, setzen wir die Entlastungen längstens rückwirkend zum 1. Januar 2024 um. Dir entstehen daraus keine Nachteile und du brauchst nichts unternehmen.
Wurde deine steuerbare Verbrauchseinrichtung vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen, gilt zunächst die bestehende Regelung nach altem § 14a EnWG weiter. Wenn du möchtest, kannst du freiwillig in die neue Regelung wechseln. Hast du einmal in den neuen Paragraphen gewechselt, gibt’s allerdings kein Zurück mehr.
Zusammengefasst, ob neue oder ältere Verbrauchseinrichtung, wir melden uns bei dir. Und du entscheidest: Wechsel oder kein Wechsel in die neue § 14a EnWG Regelung bei älteren Anlagen. Pauschale oder prozentuale Reduzierung deines Netzentgeltes, abhängig von Zähler und Verbrauch.
Für dein laufendes Gerät, das du bis Ende 2023 installiert hast, gibt es einige Übergangs-Regelungen. Wir hatten schon gesagt, es bleibt für dich alles wie gehabt – Stichwort Bestandsschutz. Du musst nichts tun, du kannst es aber.
Hast du ein Gerät ohne Anmeldung für § 14a alt, kannst du dich bei deinem Installationsbetrieb melden. Dieser prüft, ob dein Gerät die technischen Voraussetzungen für § 14a neu erfüllt und meldet es beim Netzbetreiber an. So wechselst du in die neue Rechtslage und kannst die niedrigeren Netzentgelte mitnehmen.
Oder du kannst mit deiner bereits im alten Paragraphen § 14a befindlichen Anlage in die Neuregelung wechseln. Aber aufpassen: Nach dem Umstieg kannst du nicht mehr zurück wechseln. Diese Möglichkeiten gibt es:
Seit 1. Januar 2024 gilt der neue § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Ladestation, Klimagerät und Speicher, die Strom aus dem Netz ziehen. Die Novellierung bringt eine Win-Win Situation: Du brauchst nicht mehr auf den Start deiner Anlage zu warten, denn der Netzbetreiber muss dein Gerät sofort ans Netz bringen. Und du zahlst weniger Netzentgelt. Das Stromnetz hingegen wird durch die Möglichkeit der Steuerung stabilisiert und kann mehr Erneuerbare Energien flexibel managen.
Für die reduzierten Netzentgelte meldet dein:e Installateur:in dein neues Gerät beim Netzbetreiber an. Dieser gibt die Info an deinen Energieversorger, zum Beispiel an uns als Yello, weiter. Auch wenn du schon eine steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzt, bekommen wir vom Netzbetreiber eine Mitteilung. Bitte beachte: bei der Übertragung der Daten kann es derzeit noch etwas haken, da noch nicht alle Marktbeteiligten auf die neue § 14a EnWG Regelung umgestellt haben.
Je nachdem ob du dich für Modul 1 oder Modul 2 entscheidest, reduziert sich dein Netzentgelt entweder pauschal oder prozentual. Diese Reduzierung senkt deinen Strompreis und damit deine Stromrechnung. Du möchtest es einfach und hast ohnehin nur einen Stromzähler zuhause? Dann ist ein einfacher Stromtarif mit Modul 1 und einer Pauschale von bis zu 190 € im Jahr eine gute Wahl.
Autorin
Susanne von Yello
PS. Da wir immer wieder mal lesen, dass Strom durch das Update des § 14a rationiert würde: Nein, du brauchst keine Sorge vor Stromabschaltungen haben. Dein normaler Haushaltsstrom bleibt komplett unberührt. Es dürfen lediglich Verbrauchseinrichtungen nach § 14a gedimmt aber eben auch nicht komplett abgeschaltet werden. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe nur in wenigen Ausnahmen erfolgen.
Wenn zum Beispiel abends viele E-Fahrzeuge gleichzeitig laden, kann es sein, dass der Netzbetreiber die Leistung deiner Wallbox kurzzeitig begrenzt. Unteres Limit sind 4,2 kW. Tests der NetzeBW haben gezeigt, dass die zeitweise Leistungsbegrenzung von den Teilnehmer:innen im Alltag gar nicht bemerkt wurde. Das Auto ist am nächsten Morgen trotzdem vollgeladen.
Zugegeben - die Regelung über das reduzierte Netzentgelt für Wärmepumpe & Co. ist nicht mal eben erklärt. Falls du eine spezielle Frage zur gesetzlichen Neuregelung des Paragraphen § 14a EnWG hast, egal ob du schon Yello Kund:in bist oder es werden möchtest, kannst du unser Spezialteam über das Formular erreichen.