Du besitzt zuhause Wärmepumpe, Wallbox & Co? Dann solltest du jetzt reinlesen. 2024 gibt es spannende Veränderungen im Energiewirtschaftsgesetz – kurz EnWG.

Damit unser Stromnetz genauso zuverlässig bleibt wie bisher, wurde der § 14a im EnWG überarbeitet. Die Neuerungen bringen nicht nur Vorteile für die Netzstabilität, sondern auch für deinen Geldbeutel. Seit diesem Jahr müssen Netzbetreiber deine sogenannte "steuerbare Verbrauchseinrichtung" unverzüglich ans Netz anschließen – ohne lästige Wartezeiten.

Außerdem profitierst du von einem reduzierten Netzentgelt. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung deiner Anlage dimmen, falls eine Netzüberlastung drohen sollte. Wir erklären einfach, was der § 14 a EnWG für dich bedeutet und wie du dein reduziertes Netzentgelt für dein Gerät erhältst.

Datum: 26. September 2024 | Lesezeit: 8 Minuten

Was ist der Paragraph § 14a im EnWG?

Elektroautos und Wärmepumpen: neue Aufgaben für das Stromnetz.

Die Nutzung von Wärmepumpen, privaten Ladestationen für E-Autos – deine Wallbox zuhause – und Stromspeichern ist ein wichtiger Baustein für eine klimaneutrale Zukunft. Doch unser Stromnetz ist aktuell noch nicht für den schnellen Anstieg dieser neuen Verbraucher gerüstet, die gleichzeitig sehr viel Strom brauchen können.

Damit der Einzug von Elektroautos und Wärmepumpen nicht aufgehalten wird, kann die Leistung vom Netzbetreiber zeitlich begrenzt so gesteuert werden, dass Engpässe im Stromnetz vermieden werden. Sie sorgen damit für mehr Flexibilität im Netz.

§ 14a im EnWG regelt den Umgang mit „Steuerbaren Verbrauchern“.

Der Paragraph § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den Umgang mit diesen sogenannten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“. Mit der Novellierung und der Ausgestaltung durch die Beschlüsse der Bundesnetzagentur, können Netzbetreiber seit 1. Januar 2024 bei drohenden Überlastungen des Netzes die Leistung der Geräte vorübergehend dimmen.

Du als Verbraucher:in erhältst eine Reduzierung auf das Netzentgelt als Gegenleistung für die Steuerbarkeit. 2024 machen Netzentgelte 27 % deines Strompreises aus. Das heißt, dein Strom wird günstiger. Und du kannst deine Wärmepumpe, Ladestation & Co. ohne langes Warten auf die Genehmigung des Netzbetreibers anschließen.


Zwei Frauen unterhalten sich in der Bibliothek

Mehr Netzsicherheit. Das ist neu im Regelwerk.

Alles optional: So sieht die Regelung im EnWG bis Ende 2023 aus.

Der Paragraph § 14a EnWG ist nicht neu. Schon in seiner vorherigen Fassung ermöglichte er die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, privaten Ladepunkten oder Nachtspeicher-Heizungen, um Überlastungen im Netz zu vermeiden.

Im Gegenzug gab es eine Reduzierung auf den Arbeitspreis der Netzentgelte, die von jedem Netzbetreiber individuell festgelegt werden konnte. Zudem war bislang immer ein zweiter, separater Stromzähler erforderlich.

Die alte Fassung gilt weiter für alle bis zum 31. Dezember 2023 angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen und Speicherheizungen. Bis auf die Speicherheizung können auch diese Geräte von den neuen Regelungen profitieren. Denn ein Wechsel in den neuen § 14a ist freiwillig möglich. Bist du einmal umgestiegen, kannst du allerdings nicht wieder zurück wechseln.

Das ist neu für seit 1. Januar 2024 angeschlossene Verbraucher.

Nimmst du deinen privaten Ladepunkt für ein Elektroauto, die Wärmepumpe, Klimaanlage oder Stromspeicher mit Strombezug am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb, gelten die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für dich. Hier ist die Steuermöglichkeit für deine Anlage nicht mehr optional, sondern verpflichtend. Dafür profistierst du nicht nur von einem schnelleren Netzanschluss, sondern auch von geringeren Netzentgelten.

Das heißt: Im Gegenzug zur Steuerbarkeit gibt der Netzbetreiber eine Reduzierung auf dein Netzentgelt. Diese Reduzierung geben wir als Energieversorger an dich über einen niedrigeren Strompreis weiter. Gleichzeitig werden die Netzbetreiber in die Pflicht genommen, deine Anlage ohne lange Wartezeit ans Netz anzuschließen – aber auch den Netzausbau voranzutreiben. Bislang konnte der Netzbetreiber den Anschluss deines Gerätes bei Netzengpässen verzögern.

Die alte Regelung, dass du einen zweiten Zähler brauchst, ist kein Muss mehr. Und auch die Reduzierungslogik hat sich geändert.

Illustration Katze liegt auf einer Wärmepumpe

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Der § 14a EnWG gilt für sogenannte steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören die folgenden Geräte. Ihre Leistung muss über 4,2 kW liegen und sie müssen im Niederspannungsnetz angeschlossen sein.

  • Wärmepumpen, inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen z.B. Heizstäbe
  • Private Ladepunkte für Elektroautos, das heißt Wallboxen
  • Stromspeicher die Energie aus dem Netz beziehen
  • Klimaanlagen für die Raumkühlung
Illustration E-Auto lädt zuhause an einer Wallbox

Gilt § 14a für mich? Was sind meine Vorteile?

Die Neuregelung gilt für dich, wenn du deine steuerbare Verbrauchseinrichtung am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb nimmst und diese durch den:die Installateur:in beim Netzbetreiber angemeldet wurde. Für vorhandene Anlagen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz und es bleibt für dich alles wie gehabt. Deine Vorteile mit § 14a neu:

  • Der Anschluss deines Gerätes kann durch den Netzbetreiber nicht mehr verzögert werden.
  • Du zahlst weniger Netzentgelt und kannst zwischen 2 verschiedenen Modulen wählen.
  • Du trägst zur Stabilisierung des Stromnetzes bei, ohne dass dein Komfort spürbar eingeschränkt wird.

Das reduzierte Netzentgelt. Das zahlst du weniger.

Der größte Vorteil für dich als Kund:in aus § 14a EnWG, ist dein langfristig reduziertes Netzentgelt. Jeder Haushalt ist unterschiedlich, auch jedes Gerät und der Stromzähler, an den es angeschlossen ist. Deswegen kannst du wählen, zwischen einem Modul 1 mit einer pauschalen Reduzierung des Netzentgeltes oder einem Modul 2, das eine prozentuale Reduzierung vorsieht.

Modul 1 Pauschale Reduzierung.

  • Gemeinsame oder getrennte Messung. Das Modul gilt, wenn du nur einen Zähler hast, über den dein gesamter Strom fließt. Du kannst das Modul auch wählen, wenn du zwei getrennte Zähler nutzt.
  • Pauschale Entlastung. Du bekommst eine vom Verbrauch unabhängige Entlastung. Die Höhe variiert je nach Netzbetreiber und liegt zwischen 110 € und 190 € brutto im Jahr.
  • Spannend für E-Mobilität. Die Pauschale kann beispielsweise die Stromrechnung für den Verbrauch eines E-Autos mit 2.500 Kilowattstunde (kWh), um etwa 20 % im Jahr senken. Eine attraktive Option für E-Mobilist:innen.

Modul 2 Prozentuale Reduzierung.

  • Getrennte Messung. Die technische Voraussetzung für das Modul 2 ist eine getrennte Messung. Das heißt, du brauchst einen zweiten, separaten Zähler für deine Wärmepumpe, Wallbox & Co.
  • Prozentuale Entlastung. Du bekommst eine prozentuale Entlastung auf dein Netzentgelt. Es wird auf 40 % je verbrauchter kWh reduziert. Die Höhe des Netzentgeltes ist abhängig vom Netzbetreiber und macht knapp ein Drittel deines Strompreises aus.
  • Spannend für Wärme. Das Modul 2 lohnt sich vor allem für höhere Verbräuche. Das kann zum Beispiel der Strom für eine Wärmepumpe sein. Oder auch, wenn du mehr als ein steuerbares Gerät besitzt.

So setzt Yello die Neuerungen im EnWG um.

Einfach erklärt: Wenn du jetzt einen Stromvertrag abschließt.

Du hast eine Anlage, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen ist? Und schließt einen neuen Stromvertrag ab? Dann gibt es zwei Möglichkeiten: du erhältst eine pauschale Reduzierung des Netzentgeltes nach Modul 1 oder eine prozentuale Reduzierung nach Modul 2 im § 14a EnWG.

  1. Modul 1.
    Bei Yello bekommst du die pauschale Reduzierung nach Modul 1 automatisch, wenn du einen Haushaltsstromtarif abschließt. Du brauchst nichts zu unternehmen. Dein Installationsbetrieb meldet dein Gerät beim Netzbetreiber an und dieser gibt die Info an uns als Energielieferant weiter. Wir ziehen die Pauschale von deinen Stromkosten ab. Auf deiner Jahresrechnung findest du es genau aufgeschlüsselt.
  2. Modul 2.
    Falls du einen höheren Stromverbrauch hast, lohnt sich eher das Modul 2. Bei Yello planen wir für Modul 2 einen eigenen Stromtarif. Egal ob du eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder Beides hast, die prozentuale Reduzierung ist dann schon im Tarif enthalten. Aber! Aktuell haben noch nicht alle Marktbeteiligten auf die neue Regelung umgestellt. Daher kannst du einen Modul 2 Tarif noch nicht oder nur eingeschränkt bei uns abschließen.
Frau am Schreibtisch mit Hund im Home-Office

Schon bei Yello Kund:in? Dein Weg zum reduzierten Netzentgelt.

Bist du schon Kund:in bei Yello und hast eine Wärmepumpe, Wallbox oder eine andere Verbrauchseinrichtung zuhause? Dann melden wir uns bei dir, sobald wir die Info vom Netzbetreiber zu deinem Gerät bekommen haben. Auch wenn noch nichts in Kundenportal oder App zu sehen ist, setzen wir die Entlastungen längstens rückwirkend zum 1. Januar 2024 um. Dir entstehen daraus keine Nachteile und du brauchst nichts unternehmen.

Wurde deine steuerbare Verbrauchseinrichtung vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen, gilt zunächst die bestehende Regelung nach altem § 14a EnWG weiter. Wenn du möchtest, kannst du freiwillig in die neue Regelung wechseln. Hast du einmal in den neuen Paragraphen gewechselt, gibt’s allerdings kein Zurück mehr.

Zusammengefasst, ob neue oder ältere Verbrauchseinrichtung, wir melden uns bei dir. Und du entscheidest: Wechsel oder kein Wechsel in die neue § 14a EnWG Regelung bei älteren Anlagen. Pauschale oder prozentuale Reduzierung deines Netzentgeltes, abhängig von Zähler und Verbrauch.

Deine Anlage bis 2023. Bestandsschutz und Übergang.

Für dein laufendes Gerät, das du bis Ende 2023 installiert hast, gibt es einige Übergangs-Regelungen. Wir hatten schon gesagt, es bleibt für dich alles wie gehabt – Stichwort Bestandsschutz. Du musst nichts tun, du kannst es aber.

Hast du ein Gerät ohne Anmeldung für § 14a alt, kannst du dich bei deinem Installationsbetrieb melden. Dieser prüft, ob dein Gerät die technischen Voraussetzungen für § 14a neu erfüllt und meldet es beim Netzbetreiber an. So wechselst du in die neue Rechtslage und kannst die niedrigeren Netzentgelte mitnehmen.

Oder du kannst mit deiner bereits im alten Paragraphen § 14a befindlichen Anlage in die Neuregelung wechseln. Aber aufpassen: Nach dem Umstieg kannst du nicht mehr zurück wechseln. Diese Möglichkeiten gibt es:

Okay - mit einer Vereinbarung

Mit § 14a Vereinbarung.

Hast du eine Anlage, die bis zum 31. Dezember 2023 ans Netz gegangen und beim Netzbetreiber angemeldet ist, gilt die alte § 14a Regelung bis Ende 2028 fort. Danach greift der neue § 14a auch für dich. Es sei denn du wechselst schon vorher und bekommst die neue Reduzierung.

Nicht Okay - ohne Vereinbarung

Ohne § 14a Vereinbarung.

Du hast eine Verbrauchseinrichtung nach § 14a, die teilnahmeberechtigt ist, aber noch keine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber? Du bist nicht verpflichtet an den neuen Regeln teilzunehmen. Aber du hast die Möglichkeit. Dafür meldet dein:e Installateur:in das Gerät einfach beim Netzbetreiber an.

Mit Nachtstrom günstiger heizen

Nachtspeicher mit § 14a Vereinbarung.

Achtung Ausnahme: Nacht­speicher­heizungen werden nach neuem § 14a EnWG nicht weiter entlastet. Hast du eine bestehende, freiwillige Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber läuft diese zu den bestehenden Konditionen weiter. Ein Wechsel ist aber nicht möglich.

Fazit § 14a EnWG: Sicherheit für dich & das Netz.

Seit 1. Januar 2024 gilt der neue § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Ladestation, Klimagerät und Speicher, die Strom aus dem Netz ziehen. Die Novellierung bringt eine Win-Win Situation: Du brauchst nicht mehr auf den Start deiner Anlage zu warten, denn der Netzbetreiber muss dein Gerät sofort ans Netz bringen. Und du zahlst weniger Netzentgelt. Das Stromnetz hingegen wird durch die Möglichkeit der Steuerung stabilisiert und kann mehr Erneuerbare Energien flexibel managen.

Für die reduzierten Netzentgelte meldet dein:e Installateur:in dein neues Gerät beim Netzbetreiber an. Dieser gibt die Info an deinen Energieversorger, zum Beispiel an uns als Yello, weiter. Auch wenn du schon eine steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzt, bekommen wir vom Netzbetreiber eine Mitteilung. Bitte beachte: bei der Übertragung der Daten kann es derzeit noch etwas haken, da noch nicht alle Marktbeteiligten auf die neue § 14a EnWG Regelung umgestellt haben.

Je nachdem ob du dich für Modul 1 oder Modul 2 entscheidest, reduziert sich dein Netzentgelt entweder pauschal oder prozentual. Diese Reduzierung senkt deinen Strompreis und damit deine Stromrechnung. Du möchtest es einfach und hast ohnehin nur einen Stromzähler zuhause? Dann ist ein einfacher Stromtarif mit Modul 1 und einer Pauschale von bis zu 190 € im Jahr eine gute Wahl.


Autorin
Susanne von Yello

PS. Da wir immer wieder mal lesen, dass Strom durch das Update des § 14a rationiert würde: Nein, du brauchst keine Sorge vor Stromabschaltungen haben. Dein normaler Haushaltsstrom bleibt komplett unberührt. Es dürfen lediglich Verbrauchseinrichtungen nach § 14a gedimmt aber eben auch nicht komplett abgeschaltet werden. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe nur in wenigen Ausnahmen erfolgen.

Wenn zum Beispiel abends viele E-Fahrzeuge gleichzeitig laden, kann es sein, dass der Netzbetreiber die Leistung deiner Wallbox kurzzeitig begrenzt. Unteres Limit sind 4,2 kW. Tests der NetzeBW haben gezeigt, dass die zeitweise Leistungsbegrenzung von den Teilnehmer:innen im Alltag gar nicht bemerkt wurde. Das Auto ist am nächsten Morgen trotzdem vollgeladen.

Mehr gute Energie für dein Zuhause.

Du hast eine Frage an uns zu § 14a EnWG?

Zugegeben - die Regelung über das reduzierte Netzentgelt für Wärmepumpe & Co. ist nicht mal eben erklärt. Falls du eine spezielle Frage zur gesetzlichen Neuregelung des Paragraphen § 14a EnWG hast, egal ob du schon Yello Kund:in bist oder es werden möchtest, kannst du unser Spezialteam über das Formular erreichen.

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