Frau lädt ihr E-Auto - mit eigener Solaranlage auf dem Dach

Paragraph § 14a EnWG: Für mehr Flexibilität im Netz.

Du besitzt zuhause Wärmepumpe, Wallbox & Co? Dann solltest du jetzt reinlesen. Der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz sorgt für niedrigere Netzentgelte.


Damit unser Stromnetz genauso zuverlässig bleibt wie bisher, wurde der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 2024 überarbeitet. Die Änderungen stärken nicht nur die Netzstabilität, sondern du profitierst auch von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber deine Anlage vorübergehend dimmen, wenn das Stromnetz überlastet ist. Außerdem muss er deine sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ ohne lange Wartezeiten an das Netz anschließen.

Datum: 24. Februar 2026 | Lesezeit: 8 Minuten

Was ist der Paragraph § 14a im EnWG?

§ 14a EnWG regelt, wie große Stromverbraucher wie Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher kurzfristig, sicher und schnell in das Stromnetz integriert werden. Lässt sich die Leistung dieser sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber dimmen, hilfst du, das Stromnetz zu entlasten und zahlst dafür weniger Netzentgelte. Im Detail:

Elektroautos und Wärmepumpen: neue Aufgaben für das Stromnetz.

Die Nutzung von Wärmepumpen, privaten Ladestationen für E-Autos und Stromspeicher ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Doch unser Stromnetz ist aktuell noch nicht für den schnellen Anstieg dieser neuen Verbraucher gerüstet, die gleichzeitig sehr viel Strom brauchen können.

Damit der Einzug von Elektroautos und Wärmepumpen reibungslos läuft und keine Engpässe im Stromnetz entstehen, können Netzbetreiber die Leistung zeitlich begrenzt und herunter regeln. Sie sorgen damit für mehr Flexibilität im Netz. Außerdem gibt es finanzielle Anreize für dich, deinen Verbrauch in Zeiten zu verlegen, in denen das Stromnetz weniger ausgelastet ist.

§ 14a im EnWG regelt den Umgang mit „Steuerbaren Verbrauchern“.

Der Paragraph § 14a im Energiewirtschaftsgesetz regelt den Umgang mit diesen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Mit der Novellierung und der Ausgestaltung durch die Bundesnetzagentur, können Netzbetreiber seit 1. Januar 2024 bei drohenden Überlastungen des Netzes die Leistung der Geräte vorübergehend dimmen.

Du als Verbraucher:in erhältst eine Reduzierung auf das Netzentgelt als Gegenleistung für die Steuerbarkeit. Anfang 2026 machen Netzentgelte 25 % deines Strompreises aus. Das heißt, dein Strom wird günstiger. Und der Netzbetreiber schließt deine Wärmepumpe, Ladestation & Co. ohne lange Genehmigungen an. Besitzt du ein Smart Meter, kannst du dich außerdem für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden.

Hochspannungsleitungen und Strommasten auf einem Feld an einem Kanal
Illustration einer Katze, die auf einer Wärmepumpe liegt

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Der § 14a EnWG gilt für sogenannte steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören die folgenden Geräte. Ihre Leistung muss über 4,2 kW liegen und sie müssen im Niederspannungsnetz angeschlossen sein.

  • Wärmepumpen, inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen z.B. Heizstäbe
  • Private Ladepunkte für Elektroautos, das heißt Wallboxen
  • Stromspeicher die Strom aus dem Netz beziehen
  • Klimaanlagen für die Raumkühlung

Auf einen Blick: Das ist neu im Regelwerk.

So gestaltete sich die Regelung im EnWG bis Ende 2023.

Der Paragraph § 14a EnWG ist nicht neu. Schon in seiner vorherigen Fassung ermöglichte er die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Wallbox oder Nachtspeicher-Heizung, um Überlastungen im Netz zu vermeiden. Im Gegenzug gab es eine Reduzierung auf den Arbeitspreis der Netzentgelte, die von jedem Netzbetreiber individuell festgelegt werden konnte. Zudem war immer ein zweiter, separater Stromzähler erforderlich.

Die alte Fassung gilt weiter für alle bis zum 31. Dezember 2023 angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen und Nachtspeicher. Bis auf die Nachtspeicher-Heizung kann auch dein "altes" Gerät von den neuen Regelungen profitieren. Denn ein Wechsel in den neuen § 14a ist freiwillig möglich. Bist du einmal umgestiegen, kannst du allerdings nicht wieder zurück wechseln.

Das gilt für seit Januar 2024 angeschlossene Verbraucher.

Nimmst du deine steuerbare Verbrauchseinrichtung am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb, gelten die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für dich. Die Steuermöglichkeit für deine Anlage ist jetzt nicht mehr optional, sondern verpflichtend.

Im Gegenzug zur Steuerbarkeit profitierst du von reduzierten Netzentgelten. Gleichzeitig werden die Netzbetreiber in die Pflicht genommen, deine Anlage ohne lange Wartezeit ans Netz anzuschließen – aber auch den Netzausbau voranzutreiben. Zuvor konnte der Netzbetreiber den Anschluss deines Gerätes bei Netzengpässen verzögern. Die alte Regelung, dass du einen zweiten Zähler brauchst, ist kein Muss mehr. Und auch die Art wie dein Netzentgelt gesenkt ist nun fairer und transparenter.

Zwei Frauen unterhalten sich in der Bibliothek

Reduzierung der Netzentgelte. Die 3 Module.

Der größte Vorteil für dich als Kund:in aus § 14a EnWG, ist dein langfristig reduziertes Netzentgelt. Jeder Haushalt ist unterschiedlich, auch jedes Gerät und der Stromzähler, an den es angeschlossen ist. Deswegen kannst du wählen, zwischen einem Modul 1 mit einer pauschalen Reduzierung des Netzentgeltes oder einem Modul 2, das eine prozentuale Reduzierung vorsieht.


Zu Modul 1 kannst du seit 1. April 2025 das Modul 3 hinzubuchen, bei dem die Höhe der Netzentgelte je nach Tageszeit verschieden ist. Das heißt: Du bekommst nicht nur eine pauschale Reduzierung, sondern zahlst auch je nach Tageszeit weniger Netzentgelte – immer dann, wenn die Netzauslastung gering ist. Ein Anreiz, deinen Stromverbrauch in genau diese Zeiten zu verschieben.

Modul 1 mit pauschaler Reduzierung.

  • Gemeinsame oder getrennte Messung. Das Modul gilt, wenn du nur einen Zähler hast, über den dein gesamter Strom fließt. Du kannst das Modul auch wählen, wenn du zwei getrennte Zähler nutzt.
  • Pauschale Entlastung. Du bekommst eine vom Verbrauch unabhängige Entlastung. Die Höhe variiert je nach Netzbetreiber und liegt zwischen 110 € und 190 € brutto im Jahr.
  • Spannend für E-Mobilität. Die Pauschale kann beispielsweise die Stromrechnung für den Verbrauch eines E-Autos mit 2.500 Kilowattstunde (kWh), um etwa 20 % im Jahr senken, bei einem Strompreis von 30 Cent pro kWh. Eine attraktive Option für E-Mobilist:innen.

Modul 2 mit prozentualer Reduzierung.

  • Getrennte Messung. Die technische Voraussetzung für das Modul 2 ist eine getrennte Messung. Das heißt, du brauchst einen zweiten, separaten Zähler für deine Wärmepumpe, Wallbox & Co.
  • Prozentuale Entlastung. Du bekommst eine prozentuale Entlastung auf dein Netzentgelt. Es wird auf 40 % je verbrauchter kWh reduziert. Die Höhe des Netzentgeltes ist abhängig vom Netzbetreiber und macht knapp ein Drittel deines Strompreises aus.
  • Spannend für Wärme. Das Modul 2 lohnt sich vor allem für höhere Verbräuche. Das kann zum Beispiel der Strom für eine Wärmepumpe sein. Oder auch, wenn du mehr als ein steuerbares Gerät besitzt.

Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten.

  • Intelligentes Messsystem. Das Modul 3 kannst du ergänzend zu Modul 1 hinzubuchen und so beide Module kombinieren. Voraussetzung: Du hast ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert und in Betrieb genommen.
  • Zeitvariable Netzentgelte. Der Netzbetreiber legt 3 unterschiedliche Preisstufen innerhalb eines Tages fest, die sich nach der Netzauslastung richten. Die Höhe deines Netzentgeltes ist abhängig von diesen Tarifstufen.
  • Lastspitzen reduzieren. Modul 3 hilft, Lastspitzen im Netz zu glätten. Warum? Du zahlst besonders günstige Entgelte, wenn du deinen Verbrauch in Zeiten mit geringer Netzauslastung verschiebst.

Beachte bei Modul 3: Wenn du in deinem Stromverbrauch nicht flexibel bist und viel Strom in teuren Zeitfenstern beziehst, kann es auch sein du zahlst mehr. Du solltest also zu teuren Stoßzeiten weniger Strom verbrauchen! Damit die Abrechnung möglich ist, benötigst du außerdem ein Smart Meter. Im Modul 3 gibt diese drei Tarifstufen:

  • Standardtarif (ST): Das ist dein Basispreis für die Netzentgelte. Er liegt preislich zwischen Hoch- und Niedriglasttarif.
  • Hochlasttarif (HT): Der Hochlasttarif gilt zu Spitzenzeiten, wenn das Netz stark beansprucht ist – die Netzentgelte steigen.
  • Niedriglasttarif (NT): Dieser Tarif gilt bei geringer Netzauslastung – jetzt kannst du von günstigeren Netzentgelten profitieren.

So setzt Yello die Neuerungen im EnWG um.

Du hast eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, die seit Januar 2024 in Betrieb ist? Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Du erhältst eine pauschale Reduzierung des Netzentgeltes nach Modul 1 oder eine prozentuale Reduzierung nach Modul 2. Seit April 2025 gibt es außerdem ein Modul 3, dass du zu Modul 1 hinzu buchen kannst.


Wenn du schon Kund:in bei Yello bist informiert uns dein Netzbetreiber automatisch, wenn du eine Wärmepumpe, Wallbox oder eine andere Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG anmeldest. Wir setzen die Entlastungen rückwirkend zum 1. Januar 2024 um. Dir entstehen daraus keine Nachteile und du brauchst nichts unternehmen. Und so geht es:

  1. Modul 1. Automatisch mit dabei.
    Bei Yello bekommst du die pauschale Reduzierung nach Modul 1 automatisch, wenn du einen Haushalts­stromtarif abschließt. Du brauchst nichts zu unternehmen. Dein Installationsbetrieb meldet dein Gerät beim Netzbetreiber an und dieser gibt die Info an uns als Energielieferant weiter. Wir ziehen die Pauschale von deinen Stromkosten ab. Auf deiner Jahresrechnung findest du es genau aufgeschlüsselt.
  2. Modul 2. Spezieller Stromtarif.
    Falls du einen höheren Stromverbrauch hast, lohnt sich eher das Modul 2. Bei Yello haben wir dafür einen eigenen Stromtarif: Strom Net Flex. Egal ob für Wärmepumpe, Wallbox und Co, in unserem speziellen § 14a Tarif ist die prozentuale Reduzierung der Netzentgelte bereits enthalten. Die Voraussetzung: Du benötigst einen zweiten Zähler und dein Gerät muss beim Netzbetreiber angemeldet sein.
  3. Modul 3. Per Formular anmelden.
    Modul 3 kannst du zu Modul 1 hinzubuchen. Die Voraussetzung: Du hast ein Smart Meter. Im Modul 3 ist die Höhe der Netzentgelte deines Netzbetreibers im Tagesverlauf verschieden und es gibt 3 Tarifstufen: Standard, Hochlast und Niederlast. Als Yello Kund:in kannst du die Teilnahme schriftlich beantragen. Füll dafür einfach das Formular aus und schick es per E-Mail an immerda@yello.de. Wir melden uns bei dir.

Illustration E-Auto lädt zuhause an einer Wallbox

Für wen gilt § 14a ? Was sind meine Vorteile?

Die Neuregelung des § 14a gilt für dich, wenn du deine steuerbare Verbrauchs­einrichtung am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb nimmst und diese durch den:die Installateur:in beim Netzbetreiber angemeldet ist. Deine Vorteile:

  • Der Anschluss deines Gerätes kann durch den Netzbetreiber nicht mehr verzögert werden.
  • Du zahlst weniger Netzentgelt und kannst zwischen 3 verschiedenen Modulen wählen.
  • Du trägst zur Stabilisierung des Stromnetzes bei, ohne dass dein Komfort spürbar eingeschränkt wird.

Dein Gerät bis 2023: Die Übergangsregeln.

Für dein laufendes Gerät, das du bis Dezember 2023 installiert hast, gibt es Übergangs-Regelungen. Zunächst bleibt für dich alles wie gehabt – Stichwort Bestandsschutz. Du musst nichts tun, du kannst es aber.


Hast du ein Gerät ohne Anmeldung für § 14a alt, kannst du dich bei deinem Installationsbetrieb melden. Dieser prüft, ob dein Gerät die technischen Voraussetzungen für § 14a neu erfüllt und meldet es beim Netzbetreiber an. So wechselst du in die aktuelle Rechtslage und kannst die niedrigeren Netzentgelte mitnehmen.


Oder du kannst mit deiner bereits im alten Paragraphen § 14a befindlichen Anlage in die Neuregelung wechseln. Aber aufpassen: Nach dem Umstieg kannst du nicht mehr zurück wechseln. Diese Möglichkeiten gibt es:

Icon zeigt ein Häkchen im Kreis

Gerät mit § 14a Vereinbarung.

Hast du eine Anlage, die bis zum 31. Dezember 2023 ans Netz gegangen und beim Netzbetreiber angemeldet ist, gilt die alte § 14a Regelung bis Ende 2028 fort. Danach greift der neue § 14a auch für dich. Es sei, denn du wechselst schon vorher und bekommst die neue Reduzierung.

Icon mit einem Kreuz im Kreis

Ohne § 14a Vereinbarung.

Du hast eine Verbrauchseinrichtung nach § 14a, die teilnahmeberechtigt ist, aber noch keine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber? Du bist nicht verpflichtet an den neuen Regeln teilzunehmen. Aber du hast die Möglichkeit. Dafür meldet dein:e Installateur:in das Gerät einfach beim Netzbetreiber an.

Icon mit einem Halbmond im Kreis

Nachtspeicher mit § 14a Vereinbarung.

Achtung Ausnahme: Nacht­speicher­heizungen werden nach neuem § 14a EnWG nicht weiter entlastet. Hast du eine bestehende, freiwillige Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber läuft diese zu den bestehenden Konditionen weiter. Ein Wechsel in die Neuregelung ist aber nicht möglich.

Fazit § 14a EnWG: Sicherheit für dich & das Netz.

Seit Januar 2024 gilt der neue § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Ladestation, Klimagerät und Speicher, die Strom aus dem Netz ziehen. Die Novellierung bringt eine Win-Win Situation: Du brauchst nicht mehr auf den Start deiner Anlage zu warten, denn der Netzbetreiber muss dein Gerät sofort ans Netz bringen. Und du zahlst weniger Netzentgelt. Das Stromnetz hingegen wird durch die Möglichkeit der Steuerung stabilisiert und kann mehr erneuerbare Energien flexibel managen.


Für die reduzierten Netzentgelte meldet dein:e Installateur:in dein neues Gerät beim Netzbetreiber an. Dieser gibt die Info an deinen Energieversorger, zum Beispiel an uns als Yello, weiter. Auch wenn du schon eine steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzt, bekommen wir vom Netzbetreiber eine Mitteilung.


Je nachdem ob du dich für Modul 1 oder Modul 2 entscheidest, reduziert sich dein Netzentgelt pauschal oder prozentual. Diese Reduzierung senkt deinen Strompreis und damit deine Stromrechnung. Zusätzlich zu Modul 1 kannst du Modul 3 für variable Netzentgelte hinzubuchen und deinen Strom außerhalb der Stoßzeiten günstiger beziehen. Du möchtest es einfach und hast ohnehin nur einen Stromzähler? Dann ist ein normaler Stromtarif mit Modul 1 und einer Pauschale von bis zu 190 € im Jahr eine gute Wahl. Check.

PS. Da wir immer wieder mal lesen, dass Strom durch das Update des § 14a rationiert würde: Nein, du brauchst keine Sorge vor Stromabschaltungen haben. Dein normaler Haushaltsstrom bleibt komplett unberührt. Es dürfen lediglich Verbrauchseinrichtungen nach § 14a gedimmt aber eben auch nicht komplett abgeschaltet werden. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe nur in wenigen Ausnahmen erfolgen.


Wenn zum Beispiel abends viele E-Fahrzeuge gleichzeitig laden, kann es sein, dass der Netzbetreiber die Leistung deiner Wallbox kurzzeitig begrenzt. Unteres Limit sind 4,2 kW. Tests der NetzeBW haben gezeigt, dass die zeitweise Leistungsbegrenzung von den Teilnehmer:innen im Alltag gar nicht bemerkt wurde. Das Auto ist am nächsten Morgen trotzdem vollgeladen.

Frau im grünen Pullover lädt ihr e-Auto zuhause auf

Strom für die Verbrauchs­einrichtung.

  • Perfekter Match: Für Wallbox und Wärmepumpe.
  • Prozente: Im Tarif weniger Netzentgelt zahlen.
  • Vorausgesetzt: Du hast einen zweiten Stromzähler.

Den Energiemarkt verstehen? Hier weiter lesen.

Du hast eine Frage an uns zu § 14a EnWG?

Zugegeben - die Regelung über das reduzierte Netzentgelt für Wärmepumpe & Co. ist nicht mal eben erklärt. Falls du eine spezielle Frage zur gesetzlichen Neuregelung des Paragraphen § 14a EnWG hast, egal ob du schon Yello Kund:in bist oder es werden möchtest, kannst du unser Spezialteam über das Formular erreichen.

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