Heizstrom: Bester Freund für Wärmepumpe & Nachtspeicher.
Alle, die mit Strom heizen, kennen es: die Stromrechnung steigt. Aber wusstest du, dass du mit speziellen Tarifen deine Heizkosten senken kannst?
Du besitzt zuhause Wärmepumpe, Wallbox & Co? Dann solltest du jetzt reinlesen. Der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz sorgt für niedrigere Netzentgelte.
Damit unser Stromnetz genauso zuverlässig bleibt wie bisher, wurde der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 2024 überarbeitet. Die Änderungen stärken nicht nur die Netzstabilität, sondern du profitierst auch von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber deine Anlage vorübergehend dimmen, wenn das Stromnetz überlastet ist. Außerdem muss er deine sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ ohne lange Wartezeiten an das Netz anschließen.
Datum: 24. Februar 2026 | Lesezeit: 8 Minuten
§ 14a EnWG regelt, wie große Stromverbraucher wie Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher kurzfristig, sicher und schnell in das Stromnetz integriert werden. Lässt sich die Leistung dieser sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber dimmen, hilfst du, das Stromnetz zu entlasten und zahlst dafür weniger Netzentgelte. Im Detail:
Die Nutzung von Wärmepumpen, privaten Ladestationen für E-Autos und Stromspeicher ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Doch unser Stromnetz ist aktuell noch nicht für den schnellen Anstieg dieser neuen Verbraucher gerüstet, die gleichzeitig sehr viel Strom brauchen können.
Damit der Einzug von Elektroautos und Wärmepumpen reibungslos läuft und keine Engpässe im Stromnetz entstehen, können Netzbetreiber die Leistung zeitlich begrenzt und herunter regeln. Sie sorgen damit für mehr Flexibilität im Netz. Außerdem gibt es finanzielle Anreize für dich, deinen Verbrauch in Zeiten zu verlegen, in denen das Stromnetz weniger ausgelastet ist.
Der Paragraph § 14a im Energiewirtschaftsgesetz regelt den Umgang mit diesen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Mit der Novellierung und der Ausgestaltung durch die Bundesnetzagentur, können Netzbetreiber seit 1. Januar 2024 bei drohenden Überlastungen des Netzes die Leistung der Geräte vorübergehend dimmen.
Du als Verbraucher:in erhältst eine Reduzierung auf das Netzentgelt als Gegenleistung für die Steuerbarkeit. Anfang 2026 machen Netzentgelte 25 % deines Strompreises aus. Das heißt, dein Strom wird günstiger. Und der Netzbetreiber schließt deine Wärmepumpe, Ladestation & Co. ohne lange Genehmigungen an. Besitzt du ein Smart Meter, kannst du dich außerdem für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden.
Der § 14a EnWG gilt für sogenannte steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören die folgenden Geräte. Ihre Leistung muss über 4,2 kW liegen und sie müssen im Niederspannungsnetz angeschlossen sein.
Der Paragraph § 14a EnWG ist nicht neu. Schon in seiner vorherigen Fassung ermöglichte er die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Wallbox oder Nachtspeicher-Heizung, um Überlastungen im Netz zu vermeiden. Im Gegenzug gab es eine Reduzierung auf den Arbeitspreis der Netzentgelte, die von jedem Netzbetreiber individuell festgelegt werden konnte. Zudem war immer ein zweiter, separater Stromzähler erforderlich.
Die alte Fassung gilt weiter für alle bis zum 31. Dezember 2023 angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen und Nachtspeicher. Bis auf die Nachtspeicher-Heizung kann auch dein "altes" Gerät von den neuen Regelungen profitieren. Denn ein Wechsel in den neuen § 14a ist freiwillig möglich. Bist du einmal umgestiegen, kannst du allerdings nicht wieder zurück wechseln.
Nimmst du deine steuerbare Verbrauchseinrichtung am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb, gelten die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für dich. Die Steuermöglichkeit für deine Anlage ist jetzt nicht mehr optional, sondern verpflichtend.
Im Gegenzug zur Steuerbarkeit profitierst du von reduzierten Netzentgelten. Gleichzeitig werden die Netzbetreiber in die Pflicht genommen, deine Anlage ohne lange Wartezeit ans Netz anzuschließen – aber auch den Netzausbau voranzutreiben. Zuvor konnte der Netzbetreiber den Anschluss deines Gerätes bei Netzengpässen verzögern. Die alte Regelung, dass du einen zweiten Zähler brauchst, ist kein Muss mehr. Und auch die Art wie dein Netzentgelt gesenkt ist nun fairer und transparenter.
Der größte Vorteil für dich als Kund:in aus § 14a EnWG, ist dein langfristig reduziertes Netzentgelt. Jeder Haushalt ist unterschiedlich, auch jedes Gerät und der Stromzähler, an den es angeschlossen ist. Deswegen kannst du wählen, zwischen einem Modul 1 mit einer pauschalen Reduzierung des Netzentgeltes oder einem Modul 2, das eine prozentuale Reduzierung vorsieht.
Zu Modul 1 kannst du seit 1. April 2025 das Modul 3 hinzubuchen, bei dem die Höhe der Netzentgelte je nach Tageszeit verschieden ist. Das heißt: Du bekommst nicht nur eine pauschale Reduzierung, sondern zahlst auch je nach Tageszeit weniger Netzentgelte – immer dann, wenn die Netzauslastung gering ist. Ein Anreiz, deinen Stromverbrauch in genau diese Zeiten zu verschieben.
Beachte bei Modul 3: Wenn du in deinem Stromverbrauch nicht flexibel bist und viel Strom in teuren Zeitfenstern beziehst, kann es auch sein du zahlst mehr. Du solltest also zu teuren Stoßzeiten weniger Strom verbrauchen! Damit die Abrechnung möglich ist, benötigst du außerdem ein Smart Meter. Im Modul 3 gibt diese drei Tarifstufen:
Du hast eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, die seit Januar 2024 in Betrieb ist? Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Du erhältst eine pauschale Reduzierung des Netzentgeltes nach Modul 1 oder eine prozentuale Reduzierung nach Modul 2. Seit April 2025 gibt es außerdem ein Modul 3, dass du zu Modul 1 hinzu buchen kannst.
Wenn du schon Kund:in bei Yello bist informiert uns dein Netzbetreiber automatisch, wenn du eine Wärmepumpe, Wallbox oder eine andere Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG anmeldest. Wir setzen die Entlastungen rückwirkend zum 1. Januar 2024 um. Dir entstehen daraus keine Nachteile und du brauchst nichts unternehmen. Und so geht es:
Die Neuregelung des § 14a gilt für dich, wenn du deine steuerbare Verbrauchseinrichtung am oder nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb nimmst und diese durch den:die Installateur:in beim Netzbetreiber angemeldet ist. Deine Vorteile:
Für dein laufendes Gerät, das du bis Dezember 2023 installiert hast, gibt es Übergangs-Regelungen. Zunächst bleibt für dich alles wie gehabt – Stichwort Bestandsschutz. Du musst nichts tun, du kannst es aber.
Hast du ein Gerät ohne Anmeldung für § 14a alt, kannst du dich bei deinem Installationsbetrieb melden. Dieser prüft, ob dein Gerät die technischen Voraussetzungen für § 14a neu erfüllt und meldet es beim Netzbetreiber an. So wechselst du in die aktuelle Rechtslage und kannst die niedrigeren Netzentgelte mitnehmen.
Oder du kannst mit deiner bereits im alten Paragraphen § 14a befindlichen Anlage in die Neuregelung wechseln. Aber aufpassen: Nach dem Umstieg kannst du nicht mehr zurück wechseln. Diese Möglichkeiten gibt es:
Seit Januar 2024 gilt der neue § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Ladestation, Klimagerät und Speicher, die Strom aus dem Netz ziehen. Die Novellierung bringt eine Win-Win Situation: Du brauchst nicht mehr auf den Start deiner Anlage zu warten, denn der Netzbetreiber muss dein Gerät sofort ans Netz bringen. Und du zahlst weniger Netzentgelt. Das Stromnetz hingegen wird durch die Möglichkeit der Steuerung stabilisiert und kann mehr erneuerbare Energien flexibel managen.
Für die reduzierten Netzentgelte meldet dein:e Installateur:in dein neues Gerät beim Netzbetreiber an. Dieser gibt die Info an deinen Energieversorger, zum Beispiel an uns als Yello, weiter. Auch wenn du schon eine steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzt, bekommen wir vom Netzbetreiber eine Mitteilung.
Je nachdem ob du dich für Modul 1 oder Modul 2 entscheidest, reduziert sich dein Netzentgelt pauschal oder prozentual. Diese Reduzierung senkt deinen Strompreis und damit deine Stromrechnung. Zusätzlich zu Modul 1 kannst du Modul 3 für variable Netzentgelte hinzubuchen und deinen Strom außerhalb der Stoßzeiten günstiger beziehen. Du möchtest es einfach und hast ohnehin nur einen Stromzähler? Dann ist ein normaler Stromtarif mit Modul 1 und einer Pauschale von bis zu 190 € im Jahr eine gute Wahl. Check.
Autorin
Susanne von Yello
PS. Da wir immer wieder mal lesen, dass Strom durch das Update des § 14a rationiert würde: Nein, du brauchst keine Sorge vor Stromabschaltungen haben. Dein normaler Haushaltsstrom bleibt komplett unberührt. Es dürfen lediglich Verbrauchseinrichtungen nach § 14a gedimmt aber eben auch nicht komplett abgeschaltet werden. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe nur in wenigen Ausnahmen erfolgen.
Wenn zum Beispiel abends viele E-Fahrzeuge gleichzeitig laden, kann es sein, dass der Netzbetreiber die Leistung deiner Wallbox kurzzeitig begrenzt. Unteres Limit sind 4,2 kW. Tests der NetzeBW haben gezeigt, dass die zeitweise Leistungsbegrenzung von den Teilnehmer:innen im Alltag gar nicht bemerkt wurde. Das Auto ist am nächsten Morgen trotzdem vollgeladen.
Zugegeben - die Regelung über das reduzierte Netzentgelt für Wärmepumpe & Co. ist nicht mal eben erklärt. Falls du eine spezielle Frage zur gesetzlichen Neuregelung des Paragraphen § 14a EnWG hast, egal ob du schon Yello Kund:in bist oder es werden möchtest, kannst du unser Spezialteam über das Formular erreichen.