Die Stromrechnung kann so manche Streitereien in WGs auslösen, aber wie kann man sie verhindern und was kann man besser machen? Wir klären auf.

Streitthema WG Strom: Stromrechnung.

Ulli hat die ultimative High-Tech-Ausrüstung in seinem Zimmer, Stefan zockt die ganze Nacht Playstation und Rita ist so gut wie nie zu Hause. Bei dem fiktiven WG-Beispiel kommt es sehr wahrscheinlich zu Streit bei der jährlichen Stromrechnung. Auch die Themen Auszug/Einzug und Zwischenmiete laden die Stimmung zwischen den Bewohner:innen unnötig negativ auf.

Die Klassikerfragen:

  • Ist der Hauptmieter bzw. die Hauptmieterin automatisch für den Strom verantwortlich?
  • Wie viele Mitbewohner:innen können in einem Stromvertrag eingetragen sein?
  • Wie rechnet man die Anteile richtig & fair auseinander?
  • Was passiert, wenn jemand für einen bestimmten Zeitraum zur Zwischen- bzw. Untermiete untergekommen ist?
  • Wie fließt der Strom weiter, wenn eine:r auszieht?

Good Will oder Gesetz?

Klar, jede WG macht’s anders. Letztlich ist auch vieles „Good Will“ untereinander oder eine Sache der Absprache. Frei nach dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Aber um mal mit allen Gerüchten aufzuräumen und dem Überblick halber, haben wir hier die Antworten zum Thema WG Strom aufgelistet:

  • Nein, natürlich nicht. Der Hauptmieter oder die -mieterin muss nicht automatisch für alle Mietsachen den Kopf hinhalten. In einigen Fällen gibt es ja auch keinen Hauptmieter, sondern der Vermieter schließt mit jedem Mitbewohner oder -bewohnerin einen separaten Mietvertrag ab. Der Stromvertrag läuft dann über den Vermieter / die Vermieterin und er oder sie rechnet die Stromkosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung mit den einzelnen WG-Mitgliedern ab. Im anderen Fall ist es so, dass die WG sich selbst um den Stromanschluss kümmern muss. Eine:r oder mehrere Mitbewohner:innen schließen dann den Stromvertrag ab und die Kosten werden auf alle Mitbewohner:innen gleichermaßen umgelegt. Die Lösung ist die gängigste, da sie unkompliziert ist. Eine getrennte Verbrauchserfassung hingegen bedeutet viel Aufwand und erscheint manchen WGs auch unnötig.
  • Zwei bis maximal drei Vertragspartner:innen sind möglich, allerdings entscheiden das die Stromversorger und lassen nur eine bestimmte Anzahl an Vertragspartner:innen pro Zähler zu. Es empfiehlt sich aber generell nur eine:n Ansprechpartner:in zu benennen. Und damit der oder die eine Vertragspartner:in nachher nicht auf allen Stromkosten sitzen bleibt, kann auch unter den Bewohner:innen ein eigener Vertrag geschlossen werden, der die Zahlweise regelt.
  • Wie schon beschrieben, ist die übliche Weise die spätere Rechnung auf alle Bewohner:innen gleichermaßen zu verteilen. Allerdings würde das bei Ulli, Stefan und Rita schon nicht klappen. Eine konkrete Zuordnung der Verbräuche auf jede:n Mitbewohner:in ist oft gefragt. Für diesen Zweck kann man für jedes Zimmer sowie für Gemeinschaftsräume Zwischenzähler anbringen. Die gibt’s in jedem gut sortierten Elektro-Fachhandel oder im bekannten Allround-Online-Shop schon ab 12 Euro. So zahlt am Ende jede:r Mitbewohner nur das, was er oder sie im eigenen Zimmer tatsächlich verbraucht hat und die gemeinsam genutzten Räume werden einfach wie gehabt anteilig auf alle umverteilt.
  • Hört sich komplizierter an, als es ist. Kommen Untermieter:innen oder Zwischenmieter:innen zur Wohnsituation hinzu, sollte bei Beginn und Ende des Mietverhältnisses der Zählerstand abgelesen und notiert werden. Auch hier können Zwischenzähler eingesetzt werden, um den genauen Verbrauch zu erhalten. Die anteiligen Stromkosten kommen dann auf den betroffenen Mitbewohner zu, der den Untermieter oder Zwischenmieter ins Haus geholt hat bzw. offiziell im Mietverhältnis steht. Er kann die Aufteilung der Stromkosten dann mit seinem Zwischenmieter/Untermieter selbst klären. Andernfalls kann auch individuell mit dem Zwischenmieter/Untermieter ein eigener Vertrag geschlossen werden, der die Angelegenheit regelt.
  • Da wird’s dann nicht dunkel in der WG, denn solange das Mietverhältnis besteht, muss auch der anteilige Strom mitgetragen werden. Kommt man zum Beispiel eher aus dem Vertrag, weil man vorzeitig einen passende:n Nachmieter:in stellt, ist die Sache der Nebenkosten und damit auch der Stromkosten einzig Verhandlungssache mit dem eigenen Nachfolger. Bei Bedarf kann auch eine Zwischenrechnung angefordert werden. Muss nicht, ist aber sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte der:die Ansprechpartner:in des Stromvertrags ausziehen wollen, muss das frühzeitig beim persönlichen Stromanbieter angekündigt werden. Hierbei gibt es keine feste Regelung. Jeder Stromversorger hat sein eigenes Verfahren, den Stromvertrag zu aktualisieren. Am Besten rechtzeitig erkundigen, dann bleibt alles im Stromfluss.

Überlebenstraining: Wohngemeinschaft.

So weit, so gut. Sind die Rahmenbedingungen erst mal geklärt, geht’s nur noch ans Zusammenwohnen – und da überlebt oft nur der oder die Stärkere. Fließt an einem WG-Abend für alle Mitbewohner:innen nicht genug Kölsch, fließt für eine:n Bewohner:in am nächsten Tag zu viel Wasser. Oder ein:e Bewohner:in achtet ständig darauf, dass nachts das Licht im Flur aus ist. Ein:e andere:r findet so allerdings nachts nicht die Toilette. Für manche Bewohner:innen ist alles über Heizstufe 1 im Badezimmer vergeudete Energie, während andere dann bibbernd auf der Morgentoilette sitzen. Entscheidet man sich für das Teilen des „Saftes“, sind Kompromisse oft unausweichlich. Damit ihr nicht in freier WG-Wildbahn auf der Strecke bleibt, hier ein paar Tipps von uns:

  1. Waschmaschine vollmachen. Klar, Schlüpfer von andern mitwaschen ist vielleicht manchen unangenehm. Aber es verschleudert unnötig Strom, mehrere halbleere Waschmaschinen laufen zu lassen. Daher einfach mal bei den Mitbewohner:innen nachfragen, ob sie auch grade Wäsche zu waschen haben und die Trommel teilen. Waschen bei 40 Grad reicht übrigens oft völlig aus, anstatt die üblichen 60°C aus Omas Zeiten.
  2. Ofen teilen. Die Tiefkühlpizza für eine:n alleine auf 200°C kurz reinschieben, zapft einiges an Saft. Warum nicht kurz mal rumfragen, ob noch eine:r Lust auf nährstoffreiche Tiefkühlkost hat oder jemand in naher Zukunft vor hat, den Ofen anzuschmeißen. Solche Absprachen sind nicht nur energieeffizient, sondern sorgen auch für gute Luft in der WG.
  3. Heizung beachten. Die Heizung nie ganz abstellen, auch wenn keiner da ist. Es ist viel günstiger, die Räume auf eine konstante Temperatur, wie zum Beispiel 18 Grad zu heizen, als sie ständig komplett abkühlen zu lassen und dann wieder voll aufzuheizen. Also: Weitersagen in der WG.
  4. Spülmaschine anschaffen. Kaum zu glauben, aber wahr: Eine Spülmaschine hilft Strom sparen. Insgesamt sind es 30 Prozent weniger Energieverbrauch als das manuelle Spülen mit der Hand. Auf längere Sicht lohnt sich somit eine Investition in den gleichzeitigen WG-Streitschlichter, denn Geschirrberge und Spüldienste sind kein Thema mehr.

Vielleicht können so schon mal die Spannungen in der WG abgebaut werden, WG Strom ist nicht länger Streitthema, die Stromrechnung verwaist nicht in der WG und alle Mitbewohner:innen sind glücklich.

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