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Warum die Wirkleistungsbegrenzung bei PV-Anlagen 2025 wieder wichtig ist – was die Leistungsbegrenzung auf 60 % bedeutet und was für dich gilt.
Seit Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz: Betreiber:innen einer neuen Solaranlage müssen sich wieder mit einer Einspeisebegrenzung befassen. Die sogenannte Wirkleistungsbegrenzung wurde 2023 abgeschafft und ist nun mit einer 60-Prozent-Regelung zurück – außer bei smarter Steuerung. Wir erklären dir, worauf du jetzt achten musst.
Datum: 26. August 2025 | Lesezeit: 9 Minuten
Wirkleistungsbegrenzung – klingt erstmal kompliziert, oder? Aber keine Sorge, das Prinzip ist ganz easy: Deine Solaranlage darf nicht ihre volle Power ins Stromnetz schicken, sondern wird vom Netzbetreiber etwas gedrosselt. Technisch gesehen wird die maximale Einspeiseleistung auf 60 % begrenzt. Den überschüssigen Strom kannst du aber weiter selbst nutzen – zum Beispiel direkt im Haushalt, zum Laden deines E-Autos oder zum Speichern in einem Stromspeicher. Mehr Sonnenpower für dich!
Diese Regelung soll das Stromnetz entlasten. An sonnigen Tagen produzieren viele PV-Anlagen gleichzeitig viel Strom. Wenn zu viel davon ins Netz eingespeist wird, kann das Stromnetz überlastet werden - besonders wenn gleichzeitig auch viel Windenergie vorhanden ist. Das heißt, deine Anlage produziert vielleicht mehr Strom, als das Netz abpuffern kann. Wird die Einspeisung des Stroms nicht kontrolliert, kann die Überproduktion Einfluss auf die Netzstabilität haben.
Stell dir das Ganze anhand eines Wasserglases vor: Füllst du ein Wasserglas, achtest du darauf, dass das Wasser nicht überläuft. Die Wirkleistungsbegrenzung verhindert genau dieses „Überlaufen“ des Stromnetzes und sorgt dafür, dass das Netz stabil bleibt.
Die neue 60-Prozent-Abregelung betrifft nur Solaranlagen ab 2 kWp ohne Steuerungstechnik. Steuerungstechnik meint ganz einfach ein Smart Meter oder ein intelligentes Steuerungssystem. Sonnenstrom, der die 60 %-Begrenzung überschreitet, musst du selbst verbrauchen oder er geht durch die Kappung verloren.
Die Wirkleistungsbegrenzung beeinflusst damit, wie wirtschaftlich deine Solaranlage arbeitet. Wenn ein Teil des Stroms nicht eingespeist werden darf, kann das die Einnahmen aus der Einspeisevergütung reduzieren. Deine Anlage ist an gesetzliche Vorgaben und die richtige technische Ausstattung gebunden. Aber: Je mehr Strom du selbst verbrauchst, desto weniger betrifft dich die Begrenzung.
Seit 2025 ist sie zurück: die Wirkleistungsbegrenzung! Mit dem Solarpaket I (Solarspitzengesetz) gilt für neue Photovoltaikanlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, die sogenannte 60-Prozent-Regel. Das heißt: Deine Anlage darf maximal 60 % ihrer Nennleistung ins Stromnetz einspeisen. Aber: Das gilt nicht für alle und kann mit der richtigen Technik einfach vermieden werden.
Die Begrenzung gilt nur für neue PV-Anlagen, die noch kein Smart Meter (Intelligentes Messsystem) oder eine zertifizierte Steuerbox haben. Hast du eine solche Technik verbaut, darfst du weiterhin 100 % einspeisen – ganz ohne Einschränkung.
Kleine Solaranlagen und Balkonkraftwerke unter 2 kWp Leistung sind von der Wirkleistungsbegrenzung ausgenommen. Ebenso gilt die Regel nicht für Solaranlagen in der Direktvermarktung, unabhängig von ihrer Leistung.
Für Anlagen zwischen 25 kWp und 100 kWp, die eine Einspeisevergütung oder den Mieterstromzuschlag erhalten, gilt zusätzlich: Die Anlage muss fernsteuerbar sein, sodass der Netzbetreiber die Einspeisung bei Bedarf automatisch regeln kann.
Anlagentyp | Regelung ab Februar 2025 |
---|---|
Bis 25 kW | Einspeiseleistung auf 60 % begrenzt |
25 bis 100 kW | 60-Prozent-Begrenzung und Fernsteuerbarkeit bei Einspeisevergütung oder Mieterstrom |
Balkonkraftwerk | Keine Begrenzung, keine Fernsteuerbarkeit |
Anlagen mit Direktvermarktung | Keine Begrenzung, Fernsteuerbarkeit aber bei Vermarktung Pflicht |
Neu installierte Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp, müssen seit Januar 2025 ohnehin mit einem Smart Meter inklusive Steuerbox ausgestattet werden. Erfüllst du diese Voraussetzungen, ist die 60 %-Begrenzung automatisch aufgehoben und trifft nicht mehr auf dich zu. Du kannst deine volle Leistung einspeisen. Solarteure installieren aber auch bereits für kleinere Anlagen unter 7 kWp ein Smart Meter.
Das Solarspitzengesetz 2025 bezieht sich lediglich auf Neuanlagen ab Inkrafttreten des Gesetzes Ende Februar 2025. Bestandsanlagen betrifft die Regel nicht, für diese gilt weiterhin die 70-Prozent-Regelung, die bis zum Jahr 2022 für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kWp zum Tragen kam. Betreiber:innen waren verpflichtet, die Einspeiseleistung auf 70 % der installierten Leistung zu begrenzen. Die Regel galt unabhängig davon, wie viel Strom erzeugt wurde. Das Ziel war auch hier: eine Netzüberlastung vor allem an sonnigen Tagen zu vermeiden.
Die 70-Prozent-Regelung ist seit 1. Januar 2023 nicht mehr verpflichtend und viele durften die Begrenzung ihrer Solaranlage aufheben. Das bedeutete, wer seine PV-Anlage von diesem Zeitpunkt an in Betrieb genommen hatte, musste die Einspeiseleistung nicht mehr künstlich auf 70 % der installierten Leistung begrenzen. Die vollständige Einspeisung in das öffentliche Stromnetz war somit nun grundsätzlich erlaubt.
Für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 14. September 2022 installiert wurden, fiel die Drosselung komplett weg. Für Anlagen bis zu 7 kWp entfiel die Begrenzung ebenfalls und die Anlagen konnten in vollem Umfang genutzt werden, ohne dass zusätzliche Technik installiert werden musste. Zudem konnten und können sich Betreiber:innen von größeren Dach-Anlagen zwischen 7 und 30 Kilowatt, für die die 70-Prozent-Begrenzung in der Vergangenheit griff, durch den Einbau eines Smart Meters von der Verpflichtung befreien.
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Du möchtest wissen, wie sich die 60-Prozent-Regelung auf deinen Stromertrag auswirkt? Ganz einfach: Die neue Regelung begrenzt deine Einspeiseleistung ins öffentliche Netz auf 60 % der installierten PV-Leistung, zumindest wenn keine intelligente Steuerungstechnik verbaut ist.
In der Praxis bedeutet das, dass der Strom tatsächlich nur an wenigen Tagen im Jahr abgeregelt wird. Und das geschieht nur an Tagen, an denen es zu einer besonders hohen Sonneneinstrahlung kommt. Denn erst dann produziert deine Anlage voraussichtlich so viel Strom, dass sie nicht alles ins Netz einspeisen kann bzw. darf. Damit fällt dein tatsächlicher Verlust im Jahresertrag eher gering aus. Wie groß die Verluste sind, richtet sich nach deiner Anlagengröße sowie nach ihrer Ausrichtung und nach deinem Eigenverbrauch.
Die tatsächlichen Einbußen belaufen sich im Schnitt auf nur 1 bis 5 % des Gesamtstromertrags. Wenn du einen hohen Eigenverbrauch hast oder einen Stromspeicher besitzt, kannst du den Strom einfach selbst nutzen uns spürst von der Begrenzung kaum etwas.
Weil ein Süddach ideal für eine Solaranlage ist, entstehen hier die höchsten Einbußen durch die 60-Prozent-Regelung. Scheint die Sonne am Mittag voll auf die Solaranlage, erreicht sie schnell ihre Maximalleistung und es kommt zur Abregelung. Im Schnitt müssen Betreiber:innen von Solaranlagen mit Süd-Ausrichtung dadurch mit Einbußen bei der Einspeisevergütung von 5,5 % rechnen, schreibt der Solarenergie Förderverein. Das gilt nur, wenn du den Solarstrom nicht selbst verbrauchst und auch keinen Stromspeicher besitzt.
Am besten kommen Betreiber:innen von Anlagen auf einem Dach mit Ost-West-Ausrichtung weg, bei denen die Abregelung kaum zum Tragen kommt. Warum? Ganz einfach: die Stromerzeugung ist gleichmäßig über den gesamten Tag verteilt. Bei einer Ost- oder West-Ausrichtung schlagen immerhin noch 1 bis 2 % Verlust zu Buche.
Anhand einzelner Beispiele wollen wir verdeutlichen, wie sich die 60-Prozent-Regel auf deine Einspeisung von Solarstrom ins Stromnetz auswirkt. Die Tabelle soll dir außerdem zeigen, wie viel Strom am Ende für den Eigenverbrauch übrig bleibt.
Hinweis: Die Leistung, die nicht eingespeist werden darf, geht nicht verloren – sie kann direkt im Haushalt genutzt oder gespeichert werden. So bleibt der Sonnenstrom zu Hause und senkt deine Stromrechnung.
Leistung der PV-Anlage | 60 % Einspeisung | Eigenverbrauch |
---|---|---|
3,0 kW | 3,0 kW (komplett einspeisbar) | 0,0 kW |
3,6 kW | 3,6 kW (volle erlaubte Einspeisung) | 0,0 kW |
4,5 kW | 3,6 kW | 0,9 kW |
5,5 kW | 3,6 kW | 1,9 kW |
6,0 kW | 3,6 kW | 2,4 kW |
Die Wirkleistungsbegrenzung lässt sich zwar nicht direkt umgehen, aber die gute Nachricht ist: Wenn du deine PV-Anlage schon vor der Gesetzesänderung installierst hast, betrifft dich das Ganze nicht. Die neuen Regeln greifen nur bei der Installation einer neuen Solaranlage.
Und falls du gerade erst planst, dir eine Solaranlage zuzulegen, achte einfach darauf, dass dein Photovoltaik-Anbieter direkt ein Smart Meter und eine Steuerbox mit einbaut. So kannst du die volle Leistung deiner Anlage nutzen – ganz ohne Drosselung!
Die 60-Prozent-Regelung ist ein Bestandteil des Solarspitzengesetzes, das im Februar 2025 verabschiedet wurde. Ziel ist es, unsere Stromnetze zu entlasten, denn an sonnigen Tagen liefern PV-Anlagen manchmal mehr Strom, als gerade gebraucht wird. Damit das Netz dabei nicht überhitzt, soll die Einspeisung besser steuerbar werden. So bleibt alles stabil und der Sonnenstrom wird noch smarter genutzt! Wie das mit dem neuen Solarspitzengesetz geregelt wird? Hier die wichtigsten Punkte für dich im Überblick:
Kurz: Das neue Solarspitzengesetz bringt frischen Wind in die Energiewende. Es zeichnet sich durch mehr Flexibilität, bessere Ansätze und smarte Technik aus. Und noch einmal der Hinweis: Die Gesetzesänderung betrifft lediglich alle neuen Solaranlagen, die ab dem Folgetag der Gesetzesveröffentlichung, also am 25. Februar 2025, in Betrieb genommen wurden. Alle älteren Solaranlagen folgen ohne Änderungen den bestehenden Regeln. Das allgemeine Ziel: Solarstrom soll besser ins Netz integriert und der Eigenverbrauch sinnvoll genutzt werden.
Für deine bestehende PV-Anlage bis zu 25 kWp kannst du durch den Einbau eines Smart Meters die Reduzierung aufheben. Falls du noch kein Smart Meter besitzt, bist du ohnehin gesetzlich verpflichtet, für deine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mehr als 7 kWp, ab 2025 ein Smart Meter einbauen zu lassen. Dafür hast du bis spätestens 2030 Zeit.
Um Verlusten vorzubeugen und die volle Leistung aus deiner Solaranlage herauszuholen, empfiehlt sich ein speziellesHeim-Energie-Management-System (HEMS) für Solaranlagen oder wiederum ein Smart Meter. Das dient dir nicht nur als intelligenter Stromzähler, sondern hilft zusammen mit dem HEMS dabei, den Strom im eigenen Haushalt vorausschauend zu nutzen. Deine Optionen für effiziente Energienutzung.
Mit dem Solarspitzengesetz wurde die Wirkleistungsbegrenzung für Solaranlagen am 25. Februar 2025 wieder eingeführt. Aber keine Sorge: Wer ein Smart Meter mit Steuerbox verbaut hat, kann weiter zu 100 % Solarstrom ins Netz einspeisen. Nur wer seine Anlage nicht steuern kann, ist gezwungen, diese vorerst auf 60 % der Leistung drosseln.
Was das konkret heißt? Die Begrenzung betrifft nur neue Anlagen ab 2 kWp, die ab Ende Februar in Betrieb genommen werden. Eingespeist werden dürfen dann maximal 60 % der installierten Leistung. Der Ertragsverlust ist minimal und liegt meist bei unter 6 % im Jahr. Damit macht er sich nur an wenigen und besonders sonnigen Tagen bemerkbar.
Insgesamt bringt das Gesetz nicht nur neue Regeln und Herausforderungen, sondern auch neue Chancen mit sich: Es fördert Netzstabilität, Eigenverbrauch und den Einsatz smarter Technik. Mit einem modernen Energiemanagement, Smart Meter und eventuell einem Speicher holst du das Maximum aus deiner PV-Anlage heraus – wirtschaftlich und nachhaltig. Entscheidend ist immer: deine individuelle Nutzung und ein clever geplantes System.
Autorin
Susanne von Yello