Finde deinen Wärmestromtarif.
Strom Night duo
Nachtspeicherheizung zweifach.
- 12 Monate Preisgarantie Dein Strompreis bleibt ab Lieferbeginn mindestens 12 Monate unverändert – auch bei Änderungen aller Steuern & Umlagen. Außer bei Kostenweitergabe wegen Verwendung eines intelligenten Messsystems.
- 12 Monate Mindestvertragslaufzeit
- 100 % Ökostrom aus Europa inkl. 10 % Solarstrom
- Online-Kommunikation inkl. Mein Yello
- Energie-Check App kWhapp
Mit dem Strom Night duo setzt du auf 100 % Ökostrom inkl. 10 % Solarstrom. Das heißt, dass Yello, die Menge an Strom, die du verbrauchst, wieder investiert. Und zwar in sogenannte Herkunftsnachweise aus regenerativen europäischen Erzeugungsanlagen. Du kannst dir also sicher sein, dass dieser Ökostrom auch tatsächlich in den Stromsee eingespeist wird.
Klick hier, wenn du mehr über unseren Ökostrom wissen willst.
- Anlagenumfang: Die Anlage umfasst eine Speicherheizung und zusätzlich ggf. einen elektrischen Warmwasserspeicher sowie eine Ergänzungsheizung. Für jede Änderung der Speicherheizungsanlage, die zu einer Änderung der Anschlussleistung führt, ist die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Im Falle einer Erhöhung der Anschlussleistung sind eventuell entstehende Kosten für die Veränderung des Anschlusses sowie eventuelle Netzbeiträge von dir zu tragen. Du verpflichst dich, den endgültigen Ausbau der Speicherheizungsanlage unaufgefordert der Yello Strom GmbH in Textform mitzuteilen.
- Freigabe: Die Freigabe zur zeitlich begrenzten Aufladung der Speicherheizungsanlage erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit (NT), die durch den Netzbetreiber festgelegt wird. Je nach örtlichen Netz- und Betriebsverhältnissen kann eine nachrangige Zusatzfreigabe außerhalb der Schwachlastzeit (HT) erfolgen. Nähere Informationen zu den Schaltzeiten erhältst du bei deinem örtlichen Netzbetreiber oder nach entsprechender Beauftragung durch Yello.
- Messung: Der Stromverbrauch der gesamten im Stromlieferungsvertrag definierten Anlage wird gemeinsam mit dem übrigen Stromverbrauch erfasst. Art, Zahl und Größe der Mess- und Schalteinrichtungen werden vom Netzbetreiber festgelegt und stehen im Eigentum des Messstellenbetreibers.
- Elektroinstallation: Die Speicherheizungsanlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik und den „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ (TAB) des Netzbetreibers zu planen, auszuführen und betriebsfähig zu halten.
- Tarifschaltung/Stromwandler: Wenn eine Tarifschaltung oder Stromwandler erforderlich sind, berechnet Yello dir dafür jeweils ein zusätzliches Entgelt. Es werden im Standardfall 3 Stromwandler je Messstelle benötigt. Die Entgelte kannst du den jeweils geltenden Ergänzenden Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung entnehmen. Die jeweils aktuelle Fassung der Ergänzenden Bedingungen ist im Internet abrufbar unter www.yello.de.
Alle Preise inkl. gesetzl. Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte für das Kalenderjahr 2022 (brutto).

eKomi – mal ganz objektiv
betrachtet.
Kundenerfahrung vom 19.04.2022
"Sehr guter Service" 4/5
Das fragen andere Kund:innen.
Wärmestrom wird umgangssprachlich auch gern als „Heizstrom“ bezeichnet, denn es ist der Strom damit gemeint, der für den Betrieb von Anlagen genutzt wird, mit denen man sein Haus oder seine Wohnung beheizt. Darunter zählen Speicherheizungen, die man auch als Nachtspeicherheizungen kennt, und elektrische Wärmepumpen, die vor allem in neuen Einfamilienhäusern oder nach der Sanierung von Immobilien eingebaut werden.
Der Wärme- oder Heizstrom, der verbraucht wird, wird immer separat vom Haushaltsstrom erfasst: Entweder wird bei der getrennten Messung über einen getrennten Zähler ganz losgelöst vom Haushaltsstrom gemessen oder bei der gemeinsamen Messung zusammen mit dem Haushaltsstrom mit Hilfe eines Doppeltarifzählers. Das ist bei Speicherheizungen üblich: Tagsüber wird der Verbrauch zum Hochtarif (HT) erfasst, nachts - wenn die Speicherheizung sich auflädt - wird zum günstigeren Niedertarif (NT) verbraucht.
Mehr Infos rund ums Thema Wärmestrom gibt's hier.
Wärmestrom, der für Anlagen genutzt wird, mit denen man seine Wohnung oder sein Haus beheizt, ist aus zwei Gründen günstiger:
Erstens, weil eine geringere Konzessionsabgabe dafür fällig wird und zweitens, weil auch die Netzentgelte günstiger sind, die für den verbrauchten Wärmestrom zu zahlen sind. Der Grund dafür ist, dass diese Anlagen als so genannte „unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“ gelten und beim örtlichen Netzbetreiber auch als solche angemeldet werden müssen.
Der Netzbetreiber kann Wärmestrom-Anlagen kurzzeitig (max. 3 x 2 Stunden pro Tag) vom Netz nehmen, um damit die Auslastung des Stromnetzes in Spitzenzeiten auszugleichen. Im Gegenzug werden dann geringere Netzentgelte erhoben. Die niedrigeren Kosten beim Wärmestrom geben wir natürlich an Sie weiter und Sie können sich über besonders günstige Preise freuen.
Wohnen Sie als Mieter in einer Wohnung mit Nachtspeicherheizung? Dann wird diese in der Regel in der Nacht mit Strom aufgeladen, um am Tag für Wärme in Ihrer Wohnung zu sorgen. Oder haben Sie vielleicht gerade ein Haus neu gebaut oder saniert? Dann haben Sie bestimmt eine Wärmepumpe einbauen lassen, mit der Ihr Haus geheizt und vielleicht sogar das Warmwasser aufbereitet wird. Damit diese Wärmepumpe läuft, wird natürlich auch Strom benötigt – unser Wärmestrom. Ganz egal, mit welcher dieser beiden Techniken in Ihrem Zuhause geheizt wird, wir haben den passenden Tarif für Sie!
Um den Wärmestrom-Tarif zu ermitteln, der perfekt zu Ihnen passt, nutzen Sie einfach unserem Wärmestrom-Tarifrechner.
Technisch gesehen sind eine Wärmepumpe und eine Nachtspeicherheizung zwei grundverschiedene Dinge. Eine Nachtspeicherheizung ist eine elektrisch betriebene Heizung, bei der ein Wärmespeicher abends und in der Nacht, wenn der Strom in dem speziell darauf zugeschnittenen Wärmestromtarif günstiger ist, aufgeladen wird. Nachtspeicherheizungen gelten als nicht energieeffizient, da in der Regel im Vergleich zu anderen Heizungsarten sehr viel Strom verbraucht wird. Anders sieht das bei der Wärmepumpe aus. Diese werden vor allem in Neubauten und nach Sanierung von Immobilien eingebaut und gelten als sehr energieeffiziente Möglichkeit, die eigenen vier Wände in Kombination mit einer Fußbodenheizung zu heizen. Je nach Art der Wärmepumpe kann man sein Haus auch mit Warmwasser versorgen.
Zum Vergleich: Für eine Nachtspeicherheizung fällt ungefähr noch mal der gleiche Stromverbrauch an wie für den Rest im Haushalt – bei einer Wärmepumpe nur ein Drittel oder nur ein Viertel. Beiden gemeinsam ist aber, dass sie als sogenannte „unterbrechbare Verbrauchseinrichtung“ bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber angemeldet sein müssen, um die Vorteile eines Wärmestromtarifs nutzen zu können.
In den Haushalten, in denen Sie bisher gewohnt haben, gab es womöglich nur einen Stromtarif – für den sogenannten Haushaltsstrom. Manche Haushalte haben zusätzlich noch einen eigenen Wärmestrom Tarif. Das lohnt sich dann ganz besonders, wenn der Wärmestrom günstiger ist als der normale Haushaltsstrom. Weil der Wärmestrom niedriger ist, spricht man von einem Niedertarif (NT). Der Haushaltsstrom ist höher angesetzt und wird demnach im Hochtarif (HT) gemessen. Der Strom, der durch Nachtspeicherheizungen gewonnen wird, wird oft auch als Nachtstrom bezeichnet.
Nutzen Sie unserern Wärmestrom-Tarifrechner und finden Sie hier heraus, welcher Tarif der passende für Sie ist.
Es ist üblich, dass der gesamte Stromverbrauch in einem Haushalt über genau einen Stromzähler gemessen wird: Den Eintarifzähler. Beziehen Sie allerdings zusätzlich Wärmestrom für Ihre Heizung, dann nutzen Sie dafür den Zweitarifzähler. Denn dieser Zähler ermöglicht eine getrennte Messung von Haushaltsstrom und Wärmestrom. Sollten Sie keinen Zweitarifzähler haben, kann für die Messung und Abrechnung auch ein zweiter, separater Eintarifzähler genutzt werden.
Mehr zum Thema Eintarifzähler und Zweitarifzähler gibt's hier.
Wenn Sie einen Zähler mit einem Zählwerk zu Hause haben, spricht man von einem Eintarifzähler. Ihr Stromverbrauch wird über dieses eine Zählwerk im Zähler erfasst und von uns mit einem einheitlichen Verbrauchspreis pro kWh abgerechnet. Anders läuft das bei einem sogenannten Zweitarifzähler — bei diesem gibt es an ihrem Zähler zwei Zählerwerke. Eins davon misst ihren Stromverbrauch tagsüber und das Andere erfasst Ihren Verbrauch abends und in der Nacht. Der Grund dafür ist ganz einfach: Bei einem Zweitarifzähler gelten zu unterschiedlichen Zeiten auch unterschiedliche Preise. Abends und in der Nacht zu Zeiten des sogenannten Niedertarifs (NT) gilt ein günstigerer Verbrauchspreis pro kWh als tagsüber zur Zeit des Hochtarifs (HT).
Mehr zum Thema Eintarif und Zweitarif gibt's hier.
Als Yello Wärmestrom-Kunde zahlen Sie einen Grundpreis pro Monat und einen Verbrauchspreis pro kWh. Wie auch bei den anderen Yello Tarifen ist der Preis abhängig von Ihrem Wohnort — denn je nach PLZ werden zum Beispiel andere Netzentgelte und Konzessionsabgaben fällig. In Ihrem Preis sind — wie immer bei Yello — alle Kosten, alle fälligen Steuern, Gebühren und auch sonstigen Abgaben enthalten. Es gibt keine versteckten Zusatzkosten.
Bei unseren Wärmestromtarifen Yello Strom Warm, Yello Strom Warm duo, Yello Strom Night, Yello Strom Night duo und Yello Strom Night combo erwarten Sie darüber hinaus 12 Monate Preisgarantie, 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, 100 % Ökostrom und rundum Online Kommunikation inklusive Kundenportal Mein Yello und Energie-Check-App kWhapp.
Nutzen Sie unserern Wärmestrom-Tarifrechner und finden Sie hier heraus, welcher Tarif der passende für Sie ist.