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Erinnerst du dich noch? 2023 halfen Energiepreisbremsen beim Sparen – doch wie genau eigentlich und worauf solltest du aktuell achten? Wir sagen´s dir!
Was für eine Zeit „damals“: Die Energiepreise stiegen 2022 und 2023 stark, doch die Strom- und Gaspreisbremse brachte Entlastung für private Haushalte und kleine Gewerbe. Auch wenn die Maßnahmen zum Jahresende 2023 ausliefen, lohnt sich ein Blick darauf, was dir das damals gebracht hat. Denn noch heute gilt: Dein wichtigster Check ist die Jahresabrechnung! Sie zeigt, ob dich die Preisbremse spürbar entlastet hat. Wir erklären dir, was hinter den Preisbremsen steckt und wie du deine Abrechnung richtig prüfst.
Datum: 26. Juni 2025 | Lesezeit: 6 Minuten
2022 schossen die Energiepreise durch die Decke! Strom und Gas wurden für fast alle zur Herausforderung – eine Folge des Ukraine-Kriegs und der sinkenden Gaslieferungen aus Russland. Besonders der hohe Gaspreis ließ auch die Stromkosten steigen. Die Lösung? Die Strom- und Gaspreisbremse der damaligen Bundesregierung. Sie wurde eingeführt, um Haushalte und Unternehmen finanziell zu entlasten und so für mehr Sicherheit zu sorgen.
Die Preisbremse galt ab März 2023 rückwirkend zu Januar und setzte einen Preisdeckel für private Haushalte. Ein fester Preis pro Kilowattstunde – für 80 % des erwarteten Jahresverbrauchs. Wer mehr verbrauchte, zahlte den regulären Marktpreis. Wer weniger verbrauchte, sparte direkt. Ein echter Vorteil für alle, die bewusst mit Energie umgingen! Doch wie genau funktionierte das Ganze und was bedeutete das für deine Abrechnung? Alles Wichtige zur Strom- und Gaspreisbremse erklärt dir unser Video von damals:
Im Jahr 2023 waren die Strom- und die Gaspreisbremsen absolute Rettungsbojen in einem tosenden Meer aus explodierenden Energiekosten. Private Haushalte und kleine Unternehmen konnten dank ihr endlich durchatmen. Die Entlastung trat aufgrund einer Rückwirkung schon ab dem 1. Januar 2023 in Kraft und wurde bis zum 31. Dezember desselben Jahres gewährt. Ein volles Jahr Energie-Rettungspaket. Immerhin! Doch dann kam die unvermeidliche Frage: Wie lange gilt die Strompreisbremse? Die Antwort: Die Bremse, sowohl für Strom wie auch für Gas, war pünktlich zum Jahreswechsel 2023/2024 vorbei.
Viele hätten eine Verlängerung gerne gesehen. Aber die kam nicht. Warum? Die Lage am Energiemarkt entspannte sich und die Preise normalisierten sich langsam. Außerdem nahm der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix bis heute deutlich zu, was zu einem günstigeren Strompreis führte. Kein akuter Notfall mehr, keine Notwendigkeit für staatliche Preisbremsen. Das heißt konkret, dass seit dem 1. Januar 2024 wieder der bisherige Preis gilt, den du mit deinem Anbieter ausgehandelt hast. Übrigens: Am 1. April 2024 kehrte auch der alte Steuersatz für Gas von 19 % zurück.
Wenn du die Strompreisbremse verstehen willst, lohnt sich ein Blick auf die Zusammensetzung deines Strompreises. Der besteht nämlich aus zwei Hauptkomponenten: dem monatlichen Grundpreis und dem Verbrauchspreis pro Kilowattstunde. Der monatliche Grundpreis blieb unberührt, vielmehr setzte die Bremse beim Verbrauchspreis an und baute direkt auch noch ein wenig Sparanreiz mit ein.
Falls dein jährlicher Stromverbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden betrug, wurdest du entlastet. Und zwar dann, wenn dein Verbrauchspreis die Schwelle von 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto!) überstieg – also inklusive aller Steuern, Abgaben und Umlagen. Lag dein Tarif über dieser Marke, dann wurde der Preis für 80 % deines prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Bedeutet: Diese 40 Cent galten als Obergrenze, selbst wenn dein eigentlicher Tarif deutlich darüber lag.
Und warum nur 80 %? Ganz klar: Lust aufs Sparen machen, denn für die 20 % musstest du den regulären Verbrauchspreis zahlen. Das System hatte einen eingebauten Sparanreiz: Je besser du deinen Verbrauch im Griff hattest, desto mehr konntest du profitieren. Effizienz zahlte sich aus; aber tatsächlich nur für alle, deren Verbrauchspreis von vornherein über den magischen 40 Cent lag. Für alle anderen war ihr normaler Tarif ohnehin günstiger.
Wichtigster Indikator für die Strom- und Gaspreisbremse war die sogenannte Jahresverbrauchsprognose. Sie wurde deinem Energieanbieter durch den Netzbetreiber übermittelt, weil er durch das regelmäßige Ablesen des Stromzählers verlässliche Aussagen über den zukünftigen Verbrauch machen konnte. Der Entlastungsbetrag wurde dann anhand dieser Prognose ermittelt. Beim Strom wurde der Vorjahresverbrauch genommen, beim Gas der Wert, den der Gaslieferant im September 2022 für deine Entnahmestelle prognostiziert hatte.
Du willst checken, um welchen Betrag dein Stromversorger damals für Entlastung gesorgt hat? Die Haushaltsgrößen geben Aufschluss:
Haushalt | Jahresverbrauch (kWh) | 80 % des Verbrauchs (kWh) | Entlastung im Jahr |
---|---|---|---|
1 Person | 1.500 | 1.200 | 120€ |
2 Personen | 2.500 | 2.000 | 200€ |
3 Personen | 3.500 | 2.800 | 280€ |
4 Personen | 4.500 | 3.600 | 360€ |
Ab August 2023 gab es für Haushalte mit speziellen Heizstromtarifen, wie sie bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen üblich sind, eine besondere Erleichterung: das „Reparaturgesetz“. Wer nachts im Niedertarif (NT) günstiger Strom bezieht, durfte sich freuen – der Preisdeckel fiel auf 28 Cent pro Kilowattstunde. Tagsüber im Hochtarif (HT) blieb der Deckel wie gewohnt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Wer profitierte davon? Alle mit einem zeitvariablen Tarif, solange der Verbrauch im Jahr unter 30.000 Kilowattstunden blieb.
Wichtig: Die Entlastung wurde jeden Monat basierend auf dem durchschnittlichen Arbeitspreis berechnet und direkt verrechnet – entweder über die monatlichen Abschlagszahlungen oder als Einmalzahlung, die bis spätestens 31. Dezember 2023 auf dem Konto landete. Für Haushalte mit Wärmestrom ohne Hoch- und Niedertarife galt diese Sonderregelung nicht. Wer Zweitarifzähler und ein entsprechendes Zweitarifprodukt hatte, bekam den monatlichen Entlastungsbetrag – eine greifbare Unterstützung in energetisch turbulenten Zeiten.
Wie sah die Gaspreisbremse in der Praxis aus? Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden gab es eine Deckelung bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Ein bisschen anders war es bei der Fernwärme: Hier lag der Deckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Aber aufgepasst: Dieser Preisdeckel galt auch hier nur für 80 % deiner Verbrauchsprognose. Hast du mehr als diese 80 % verbraucht? Dann hieß es: Zurück zum regulären Verbrauchspreis. Die Gaspreisbremse war also eine Erleichterung – aber mit dem klaren Signal: Bewusstes Energieverhalten zahlt sich aus.
Moment, wie war das mit der Reduzierung des monatlichen Abschlags? Zur besseren Übersicht haben wir dir die Reduzierungen nochmal anhand verschiedener Haushaltsgrößen dargestellt:
Wohnung | Jahresverbrauch (kWh) | 80 % des Verbrauchs (kWh) | Entlastung im Jahr |
---|---|---|---|
Ab 30 m² | 4.000 | 3.200 | 64 € |
Ab 50 m² | 7.000 | 5.600 | 112 € |
Ab 100 m² | 14.000 | 11.200 | 224 € |
Ab 130 m² | 20.000 | 16.000 | 320 € |
Na, das ging ja tatsächlich mal einfacher als gedacht: Von der Strom- und Gaspreisbremse konntest du nämlich ganz automatisch profitieren. Sobald der Gaspreis über 12 Cent pro Kilowattstunde oder der Strompreis über 40 Cent pro Kilowattstunde lag, sprang der Staat ein und übernahm die Differenz. Dein Energieversorger leitete die Rabatte direkt an dich weiter, was deine monatlichen Abschläge spürbar senkte.
Auch Mieter:innen gingen nicht leer aus: Sie erhielten die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung oder eine Heizkostenpauschale. Die abschließende Berechnung dieser Entlastungen fand – und findet immer noch – in der Jahresabrechnung 2023 statt. Wichtig: Vermieter:innen waren verpflichtet, die reduzierten Kosten an die Mietparteien weiterzugeben. Übrigens: Der Grundpreis deines Strom- und Gasvertrags blieb von all dem unberührt.
Du möchtest noch mal checken, wie Strompreisbremse & Co. abgerechnet wurden? Dann nimm dir die Stromrechnung aus 2023 zur Hand und etwas Zeit: Prüfe genau, ob die Preisbremsen für deinen Verbrauch korrekt angewendet wurden. Verwende dafür unsere Beispielrechnung.
Wenn du von der Preisbremse profitiert hast, findest du das deutlich aufgeführt in deiner Jahresrechnung. Findest du nichts zur Preisbremse, lag dein Preis schon unter dem Deckel – bei Strom unter 40 Cent pro kWh und bei Gas unter 12 Cent/kWh. Dein Preis war dann also schon so günstig, dass er nicht unter die Preisbremse gefallen ist.
Du bist Mieter:in und fragst dich, ob du damals auch von den Preisbremsen profitiert hast? Hier erfährst du die wichtigsten Punkte:
Denk dran: Auch wenn die Preisbremsen inzwischen Geschichte sind, lohnt es sich für dich immer, deinen Energieverbrauch im Blick zu behalten. Hast du es damals vielleicht schon geschafft, den Verbrauch zu senken? Super! Denn selbst ohne Preisbremse zahlt sich ein sparsamer Umgang mit Strom und Gas langfristig aus. Wenn du deine Energienutzung selbst in die Hand nehmen willst, dann schau doch mal in unsere Yello App oder wirf einen Blick auf unsere Energiespartipps. Dort findest du hilfreiche Tricks, um deinen Verbrauch weiter zu optimieren.
Generell gilt: Auch der Umstieg auf Ökostrom kann deinen Geldbeutel entlasten. Heute sind viele Tarife für Ökostrom preislich genauso attraktiv wie konventionelle Angebote. Und das Beste: Mit Ökostrom leistest du einen Beitrag zum Klimaschutz. Der Strom stammt aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasser und hinterlässt einen kleineren CO₂-Fußabdruck. Außerdem unterstützt du aktiv die Energiewende und hilfst, die Abhängigkeit von teuren, nicht-nachhaltigen Energiequellen zu reduzieren.
Die gesetzlich festgelegten Preisbremsen für Gas und Strom sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Diese Maßnahmen der Bundesregierung hatten zum Ziel, die drastischen Preisanstiege der Jahre 2022 und 2023 abzufedern. Mithilfe von Preisdeckeln – 12 Cent pro kWh für Gas und 40 Cent pro kWh für Strom – wurden private Haushalte und Unternehmen entlastet. Der Deckel galt jeweils für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Good for you: Dein Stromanbieter hat das damals automatisch für dich berücksichtigt.
Das Gute? Die aktuellen Preise für Strom und Gas liegen meist unter den durch die Preisbremsen garantierten Werten - günstig! Doch jetzt bist du gefragt: Nutze die Chance, um weitere Einsparpotenziale zu entdecken! Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif, idealerweise mit Ökostrom, kann sich lohnen. Auch der Einsatz energieeffizienter Technologien wie eine Photovoltaikanlage oder der Umstieg auf moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen und entsprechendem Wärmestromtarif sind clevere Schritte, um deine Energiekosten langfristig zu senken.
Hast du noch Fragen zu den Preisbremsen für Gas oder Strom? Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung oder der Bundesnetzagentur findest du weitere Infos. Check´s aus, spar los!
Autorin
Josi von Yello